Dealerin verprügelt Kundin
Sie war von ihr verpfiffen worden: 7 Jahre Haft für die Mutter dreier Kinder wegen Besitzes und Handels von 680 Gramm Heroin.
NÜRNBERG Weil ihre Kundin sie bei der Polizei verpfiffen hatte, verprügelte Drogen-Dealerin Anna B. (37, Name geändert) die 27-Jährige brutal und bedrohte sie mit dem Tod. Das jedenfalls stand in der Anklage. Auch, dass die Frau mit Schädelprellung und Ohrbluten ins Krankenhaus kam.
Doch gestern konnte sich das Opfer im Prozess vor dem Nürnberger Landgericht kaum mehr an den Vorfall erinnern. Gerade noch, dass sie sich am 5. Juli 2008 vor Angst in die Hosen machte.
Vor Gericht verharmloste das Opfer die Prügelorgie
So blieb vieles rätselhaft. „Ich war damals einfach sauer, weil sie von mir immer gut versorgt worden ist“, erklärte die Angeklagte mit der hennaroten Haarmähne. „Ich wollte ihr nur einen Dämpfer geben.“ Schließlich habe ihr diese Kundin den Geldbeutel mit 700 Euro geklaut und die Polizei auf den Hals gehetzt. Da habe sie die Verräterin zur Rede gestellt. „Für jede blöde Antwort hat’s eine Schell’n gegeben“, so die wesentlich kräftigere Anna B., Mutter dreier Kindern. „Und dann hab’ ich ihr mal ’ne Rückhand gegeben, dabei hat sie einen Zahn verloren und in die Hose gemacht.“ Aber das sei doch nicht schlimm gewesen.
Wieso aber war dann ihre Kundin derart lädiert, dass sie ins Klinikum eingeliefert wurde? Vielleicht, so die Nürnbergerin, sei sie ja danach noch von ihren Abnehmern – der Russen-Klientel – verprügelt worden.
Zu aller Überraschung verharmloste auch ihr Opfer „die Prügelorgie“, so Richter Stephan Popp. Die Frau schwächte ab, was sie damals bei der Polizei angegeben hatte. Und bestritt, dass Annas Freund (37) sie festgehalten habe, damit die Dealerin besser zuschlagen konnte.
Die Folge: Das Gericht musste diese Anklagepunkte gegen beide fallen lassen. Dafür wurde Anna B. wegen Besitz und 17-fachen Handels mit Heroin (680 Gramm im Marktwert von 27.200 Euro) zu sieben Jahren Haft verurteilt. Zumindest auf dem Papier: Nach neun Monaten U-Haft muss sie noch zehneinhalb Monate absitzen, dann folgen zwei Jahre in einer Entziehungsanstalt. Wenn die Heroinabhängige das durchsteht. wird der Strafrest – 40 Monate oder dreieinhalb Jahre – auf Bewährung ausgesetzt. cis
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