Das müssen Sie wissen, wenn Ihr Chef nicht mitspielt

WM-Fieber: Ein Experte erklärt, wie viel Fußball an Ihrem Arbeitsplatz erlaubt ist
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Freuen kann sich, wer Urlaub hat und das Deutschlandspiel wie hier beim Public Viewing auf der Wöhrder Wiese schauen darf.
News5 Freuen kann sich, wer Urlaub hat und das Deutschlandspiel wie hier beim Public Viewing auf der Wöhrder Wiese schauen darf.

WM-Fieber: Ein Experte erklärt, wie viel Fußball an Ihrem Arbeitsplatz erlaubt ist

NÜRNBERG Mit „großzügigen Gleitzeitregelungen“ begegnet die Stadt Nürnberg laut Erwin Rupp, dem Leiter des Personalamts, dem Deutschland-Fieber unter den Mitarbeitern. Bei MAN und Messe werden sogar Großleinwände und Riesenbildschirme aufgestellt. „Fußball ist Freizeit“, heißt es dagegen am Nürnberger Flughafen. Egal: Auf ein erneutes Fußballfest der Deutschen Mannschaft nach dem 4:0 gegen Australien hofft und freut sich ganz Nürnberg! Allerdings spielen Klose, Poldi und Co. zu denkbar ungünstiger Zeit. Um 13.30 Uhr ist Anstoß. Da müssen selbst am Freitag die meisten Nürnberger noch Dienst schieben. Ob aber Fußball gucken am Arbeitsplatz beim zweiten Deutschlandspiel gestattet ist – oder gar striktes TV-Verbot ausgesprochen wird, hängt ganz vom Chef ab...

Die AZ erklärt, wie viel WM heute im Büro erlaubt ist:

Arbeit geht vor: Der Chef hat das letzte Wort! Es gibt keinerlei Anspruch auf Fußball gucken am Arbeitsplatz. Deshalb sollte ein TV-Gerät ohne ausdrückliche Zustimmung des Chefs nicht eingeschaltet werden, so Arbeitsrechtler Klaus-Dieter Franzen vom Verband deutscher Arbeitsrechtsanwälte. Hält man sich nicht an ein TV-Verbot, droht eine Abmahnung oder sogar ein Kündigung. Der Mitarbeiter darf auch nicht vorzeitig nach Hause gehen oder sich eigenmächtig eine Auszeit von zwei Halbzeiten nehmen.

Heimlich gucken ist tabu: Wer sich die Übertragung heimlich via Live-Stream am PC oder übers Handy anschaut, betrügt. Bewegte Bilder online gelten im Arbeitsrecht wie Fernsehschauen. Hat der Arbeitgeber das nicht ausdrücklich erlaubt, muss der Fan von einem Verbot ausgehen.

Radio und Live-Ticker sind okay: Beschäftigte dürfen die Partie nebenbei am Radio anhören oder mal in den Live-Ticker schauen – solange es Kollegen oder Kunden nicht stört und die Arbeit nicht liegen bleibt.

Die dürfen, wir nicht: Der Chef darf Mitarbeitern in Büro oder Werkstatt das Zuschauen erlauben, den Kollegen mit Kundenkontakt aber verbieten.

Bezahlter Urlaub: „Wer erst kurz vor Anpfiff frei haben will, hat nicht die besten Karten“, sagt Arbeitsrechtler Franzen. Grundsätzlich muss der Urlaubswunsch von Mitarbeitern aber berücksichtigt werden. Es sei denn, die Auftragsbücher sind voll, viele Kollegen krank oder die halbe Belegschaft hat schon frei. Hat der Chef die Auszeit genehmigt, ist er daran gebunden.

Krankgeschrieben: Wer sich nach abgelehntem Urlaubsgesuch krank meldet, muss damit rechnen, dass der Chef für diese Zeit kein Gehalt zahlt. Anspruch auf unbezahlten Urlaub gibt es nicht. Wer gar in der Kneipe gesehen wird, riskiert seinen Job.

Früher Feierabend machen: Freizeitwünsche auf den letzten Drücker müssen nicht genehmigt werden. Aufgepasst: Verlässt jemand seinen Arbeitsplatz, um sich das Spiel anzuschauen, kommt das einer Arbeitsverweigerung gleich. Im schlimmsten Fall die Folge: eine Abmahnung.

Firmen-Feier und Nicht-Fans: Organisiert die Firma ein Public Viewing, das nicht zur Arbeitszeit zählt, können Nicht-Fans heimgehen. Zahlt der Chef die Zeit, müssen sie an ihren Arbeitsplatz.

Alkohol: Sieht der Arbeitsvertrag kein Verbot vor, dürfen Mitarbeiter tatsächlich ein Gläschen Bier oder Sekt trinken, sofern Leistungsfähigkeit und die Sicherheit am Arbeitsplatz nicht gefährdet sind.

Wie Sie auch ohne Fernseher live am Ball bleiben, lesen Sie in der Print-Ausgabe Ihrer AZ am Freitag, 18. Juni

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