Das ist der Promi-Wirt, der einen Gast niederstach
Fritz B. (69) erinnert sich vor dem Schwur- gericht nicht an die Tat. Sein Opfer kann wohl nicht vernommen werden.
NÜRNBERG Was geschah wirklich im Traditionslokal „Raubritter“ in der Altstadt? Ex-Promi-Wirt Fritz B. (69) ist seit gestern wegen versuchten Totschlags vor dem Nürnberger Schwurgericht angeklagt. Er stach einem Gast (52) viermal mit einem Austernmesser in den Bauch.
„Ich kann mich daran überhaupt nicht mehr erinnern“, behauptete der Angeklagte. „Aber ich muss es wohl gewesen sein. Ich bin jedoch nicht der Typ, der auf andere Leute losgeht“, so Fritz B. weiter. „Hätte ich gewusst, dass der Typ krankhaft Leute beschimpft, wäre ich doch gleich gegangen.“
Es kam anders an jenem 26.Oktober 2007. Um 20.30 Uhr hatte Fritz B. mit seiner Ehefrau den „Raubritter“ aufgesucht, den er 27 Jahre lang betrieb. Am Tresen stand Gast Hans S. (52), der an Psychosen leidet und krankheitsbedingt Leute aus heiterem Himmel beschimpft. Als „Arschloch“ soll er den Ex-Wirt empfangen haben. „Was will denn der Depp“, habe Fritz B. zu seiner Gattin gesagt und einen Schlag ins Gesicht verspürt. Da zog er laut Anklage ein Austernmesser aus der Jacke, stach auf Hans B. ein und ging.
„Ich kannte den Mann doch überhaupt nicht“, sagte Fritz B.
Fünf Minuten später, als er daheim die rechte Backe mit Eis kühlte, holte ihn die Polizei ab. Das Tatmesser wurde nicht mehr gefunden. „Es war vorne spitz und hinten breit, damit man sich nicht schneidet“, erklärte Fritz B. fachmännisch das Werkzeug, das er Verwandten mitbringen wollte.
War zwischen dem Ex-Wirt und Hans S. eine alte Rechnung offen? Hausverbot soll Fritz B. ihm einmal erteilt haben. „Ich kannte den Mann überhaupt nicht“, behauptete der Angeklagte. „Habe viele Gäste erlebt in 34 Jahren.“
Länger als den „Raubritter“ betrieb er den „Burgwächter“. Da Schwurgerichts-Chef Peter Wörner Stammgast war und sich als befangen sah, führt Richterin Andrea Dycke den Prozess. Sie kündigte an, auf die Vernehmung des gesundheitlich angeschlagenen Opfers zu verzichten. Hans S. lag nach der Notoperation vier Wochen im Koma, weil er die Narkose nicht vertrug.
„Nicht vernehmungsfähig“, attestierte sein Arzt gestern, der Hans S. zuletzt im April sah. Er verlasse nicht mehr das Haus, habe Verfolgungsängste. „Er könnte vor Gericht in schwere Erregungszustände geraten“, so der Arzt.
Verteidiger Thomas Dolmany will nicht auf Hans S. verzichten: „Er ist sechsmal in den letzten Jahren wegen erhöhter Aggressionsbereitschaft aufgefallen.“ So hat er einen Taxerer geschlagen, der nicht schnell genug fuhr. cis
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