"Das bin ich" - Türsteher entlarvt Ausweis-Schwindel

Mit geliehenem Ausweis ins Nachtleben? Zwei 17-Jährige aus Rosenheim scheitern – und der Türsteher bleibt hart. Was auf sie jetzt zukommt.
dpa |
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Zwei 17-Jährige haben versucht, mit ausgeliehenen Ausweisen in ein erst ab 18 Jahren zugelassenes Lokal zu kommen. (Symbolbild)
Zwei 17-Jährige haben versucht, mit ausgeliehenen Ausweisen in ein erst ab 18 Jahren zugelassenes Lokal zu kommen. (Symbolbild) © Jens Kalaene/dpa/dpa-tmn
Rosenheim

Gleich zweimal haben Minderjährige in Rosenheim mit ausgeliehenen Ausweisen von Freunden versucht, in ein erst ab 18 Jahren zugelassenes Nachtlokal zu kommen. Zuerst probierte es ein 17-Jähriger aus dem Landkreis am frühen Sonntagmorgen, wie die Polizei mitteilte. Der junge Mann zeigte das Dokument eines Freundes vor - Tenor seiner Aussage: "Das bin doch ich!" Der Türsteher, zuständig auch für die Einhaltung des Jugendschutzes, erkannte den Schwindel und holte die Polizei. 

Keine 24 Stunden später versuchte ein anderer 17-Jähriger auf dieselbe Weise in das Lokal zu kommen, an dessen Eingang deutlich vermerkt war: "Zutritt ab 18 Jahren." Wieder Polizei. Die Beamten leiteten je ein Ermittlungsverfahren wegen Missbrauchs von Ausweispapieren gegen die 17-Jährigen ein.

Hinweis: Diese Meldung ist Teil eines automatisierten Angebots der nach strengen journalistischen Regeln arbeitenden Deutschen Presse-Agentur (dpa). Sie wird von der AZ-Onlineredaktion nicht bearbeitet oder geprüft. Fragen und Hinweise bitte an feedback@az-muenchen.de

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