CSU-Politiker bedauern VGH-Urteil zu Kruzifix

Darf in einer Schule ein 1,50 Meter großes Kruzifix im Eingangsbereich hängen? Der Verwaltungsgerichtshof gab zwei Schülerinnen recht, die das verneinen. Die CSU hat eine andere Sichtweise.
dpa |
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Der CSU-Fraktionschef im Landtag, Klaus Holetschek, bedauert die VGH-Entscheidung, die ein Kreuz in einem Gymnasium als Verstoß gegen die Religionsfreiheit gewertet hat. (Archivbild)
Der CSU-Fraktionschef im Landtag, Klaus Holetschek, bedauert die VGH-Entscheidung, die ein Kreuz in einem Gymnasium als Verstoß gegen die Religionsfreiheit gewertet hat. (Archivbild) © Daniel Vogl/dpa
München

CSU-Politiker haben das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes (VGH), wonach ein Kreuz im Eingangsbereich eines staatlichen Gymnasiums in Bayern einen Verstoß gegen die Religionsfreiheit darstellt, bedauert. "Bayern ist ein Land der Vielfalt und der Toleranz, aber Bayern ist eben auch ein Land mit christlich-abendländischer Prägung", sagte der Fraktionschef der Christsozialen im bayerischen Landtag, Klaus Holetschek. Das Kreuz stehe nicht nur für den christlichen Glauben, sondern auch für Werte wie Nächstenliebe, Barmherzigkeit und Verantwortung füreinander. 

"Für uns als CSU ist klar: Das Kreuz gehört zu Bayern", sagte Holetschek. Staatskanzleichef Florian Herrmann betonte, das VGH-Urteil sei keine Grundsatzentscheidung, sondern ein Einzelfallurteil. Es betreffe auch nicht den Kreuzerlass der Staatsregierung für die Gebäude von Behörden. Dieser sei vom VGH bereits zwei Mal vollumfänglich bestätigt worden, sagte Herrmann. "Das Kreuz ist ein Zeichen unserer kulturellen und historischen Prägung", betonte Herrmann. 

Zwei ehemalige Schülerinnen eines Gymnasiums in Wolnzach hatten dagegen geklagt, dass während ihrer Schulzeit ein 150 Zentimeter hohes und 50 Zentimeter breites Holzkreuz mit einem gekreuzigten Christus im Haupteingangsbereich ihres Gymnasiums angebracht war - und bekamen Recht. Der Verwaltungsgerichtshof entschied, dass die Schule "verpflichtet gewesen wäre, das Kruzifix zu entfernen".

Hinweis: Diese Meldung ist Teil eines automatisierten Angebots der nach strengen journalistischen Regeln arbeitenden Deutschen Presse-Agentur (dpa). Sie wird von der AZ-Onlineredaktion nicht bearbeitet oder geprüft. Fragen und Hinweise bitte an feedback@az-muenchen.de

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