Corona: Ausgesetzte Haftstrafen werden wieder vollstreckt

Zum Schutz vor einer Corona-Ansteckung musste mancher Straftäter seine Haftstrafe in diesem Jahr vorerst nicht antreten. Das ändert sich nun.
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Blick in eine Zelle einer JVA. (Archivbild)
dpa Blick in eine Zelle einer JVA. (Archivbild)

München (dpa/lby) - Verurteilte Straftäter, die ihre Haftstrafe wegen der Corona-Pandemie vorübergehend nicht antreten mussten, werden in Bayern inzwischen wieder zum Haftantritt geladen. Wie das bayerische Justizministerium in München auf Anfrage mitteilte, waren Jugendarreste und Freiheitsstrafen bis zu sechs Monate in der Anfangsphase der Pandemie nicht vollstreckt worden, um die 36 bayerischen Gefängnisse zu entlasten.

Seit Mitte Juni können Täter, die zu solch kurzen Strafen verurteilt wurden, wieder zum Haftantritt aufgefordert werden. Wie viele Straftäter davon betroffen sind oder waren, wird laut Ministerium nicht erfasst. Ende Juni waren nach Angaben einer Sprecherin 9533 der insgesamt 12 020 Haftplätze im Freistaat belegt.

Nur Ersatzfreiheitsstrafen werden in Bayern nach wie vor nicht vollstreckt. Diese verhängt das Gericht dann, wenn ein Straftäter eine Geldstrafe nicht zahlt. "Derzeit wird geprüft, wann die Ladungen zum Antritt von Ersatzfreiheitsstrafen wieder aufgenommen werden können", teilt die Ministeriumssprecherin mit.

Mit zahlreichen Maßnahmen versuche man, die Ausbreitung des Virus in den Gefängnissen zu verhindern, heißt es in einer Stellungnahme des Ministeriums. So würden alle neu ankommenden Häftlinge für mindestens zwei Wochen einzeln untergebracht. Besuche, Ausgang und Hafturlaub waren vorübergehend ausgesetzt worden, im Gegenzug durften die Gefangenen öfter telefonieren. Inzwischen dürfen sie wieder Besuch empfangen. Dabei müssen Häftling und Besucher Mund-Nasen-Schutz tragen.

Zu Beginn der Corona-Pandemie hätten die Mitarbeiter der bayerischen Gefängnisse Schutzausrüstung, Desinfektionsmittel und Mund-Nasen-Bedeckung erhalten, teilt das Justizministerium weiter mit. Müssen Bedienstete Häftlingen näher als 1,5 Meter kommen, sind sie verpflichtet, Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Positiv auf das Virus getestete Häftlinge müssen in Quarantäne. Sind sie akut erkrankt, werden sie in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt außerhalb der Haftanstalt klinisch versorgt. JVA-Mitarbeiter, die engen Kontakt mit infizierten Häftlingen hatten, werden vorübergehend vom Dienst freigestellt und auf das Virus getestet.

Nach Angaben des Justizministeriums gibt es in Bayerns Haftanstalten derzeit drei aktive Corona-Infektionen. Insgesamt seien bisher 21 Häftlinge positiv getestet worden, davon hätten 16 die Infektion überstanden, zwei seien zwischenzeitlich entlassen worden.

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