Busunternehmer spüren keine Lockerung: Klagen vor Gericht

München (dpa/lby) - Angesichts der Lockerungen der Corona-Beschränkungen im internationalen Reiseverkehr klagen die Reisebusunternehmer in Bayern über Diskriminierung. "Wir haben in Bayern nach wie vor Regelungen, die Busreisen unmöglich machen", sagte am Montag Stephan Rabl, der Geschäftsführer des Landesverbands bayerischer Omnibusunternehmen (LBO).
von  dpa
Busse stehen nebeneinander. Foto: Sebastian Kramer/dpa/Archivbild
Busse stehen nebeneinander. Foto: Sebastian Kramer/dpa/Archivbild © dpa

München (dpa/lby) - Angesichts der Lockerungen der Corona-Beschränkungen im internationalen Reiseverkehr klagen die Reisebusunternehmer in Bayern über Diskriminierung. "Wir haben in Bayern nach wie vor Regelungen, die Busreisen unmöglich machen", sagte am Montag Stephan Rabl, der Geschäftsführer des Landesverbands bayerischer Omnibusunternehmen (LBO). Konkret geht es um die Vorschrift, dass für Fahrgäste in Reisebussen 1,5 Meter Abstand gelten muss, außerdem dürfen die Unternehmen keine Buchungen von Gruppen annehmen, sondern nur von Einzelreisenden. "Damit ist eine Auslastung von maximal 20 Prozent möglich", sagte Rabl.

Die Reisebusunternehmen sehen sich diskriminiert, weil für Linienbusse, Eisenbahn und Flugzeug keine vergleichbaren Beschränkungen gelten - dort dürfen die Fahrgäste auch enger sitzen. Mitgliedsunternehmen des Verbands haben deswegen vor dem Verwaltungsgericht in Augsburg und dem Verwaltungsgerichtshof in München geklagt, wie Rabl sagte.

Die Bundesregierung hat am Montag die Reisewarnungen des Auswärtigen Amts für 27 europäische Länder aufgehoben. Einen unmittelbaren Effekt auf die Busreiseunternehmen hat das nach Angaben des Verbands nicht. "Wir werden in diesem Jahr nicht ansatzweise wieder zu den Verhältnissen kommen, wie wir sie vor Corona hatten", sagte Rabl. Am Mittwoch ist in Berlin eine Kundgebung des Bundesverbands der Busunternehmer mit etwa 500 Reisebussen geplant. "Wir werden aus Bayern daran mit 50, 60 Fahrzeugen teilnehmen", sagte Rabl.

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