Bußgelder in Bayern: Was kosten Verstöße gegen Corona-Regeln?
Der bayerische Ministerpräsident Markus Söder (CSU) drohte kürzlich mit "harten Strafen" bei Verstößen gegen die neuen Corona-Regeln im harten Lockdown. Der aktualisierte Bußgeldkatalog für die Corona-Pandemie des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit ist schon in Kraft.
Privatpersonen ab 14 Jahren müssen mit folgenden Bußgeldern rechnen:
Bußgeld bei Verstoß gegen nächtliche Ausgangssperre
Ein Verstoß gegen die Ausgangssperre ab 21 Uhr kann mit 500 Euro bestraft werden.
Wie viel kostet ein Treffen außerhalb des erlaubten Personenkreises?
Eine Zusammenkunft von Menschen außerhalb des erlaubten Kreises (Zwei-Haushalts-Regel), egal ob im öffentlichen oder privaten Raum, kostet jeden 250 Euro.
Genauso ist Sport mit Personen außerhalb des erlaubten Personenkreises, oder das Nutzen von Sportstätten entgegen der Bestimmungen nicht gestattet - wer dagegen verstößt, muss 250 Euro zahlen.
Verstoß gegen Ausgangsbeschränkung
Das Verlassen der Wohnung ohne triftigen Grund kostet 250 Euro. Als triftige Gründe gelten etwa die Ausübung von Arbeit, Einkäufe, Sport an der frischen Luft, der Besuch eines anderen Hausstands unter Beachtung der Kontaktbeschränkung oder die Wahrnehmung medizinischer Versorgung.
Bußgeld bei Verstoß gegen Maskenpflicht
Verstöße gegen die Maskenpflicht oder das Alkoholverbot im Freien werden mit 250 Euro geahndet. Gleiches gilt für die Angabe falscher Kontaktdaten.
Wie viel kostet illegales Feiern und Feuerwerk?
Das Feiern auf öffentlichen Plätzen, und das Mit-sich-Führen oder Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände wird mit 500 Euro bestraft. Teilnehmer einer nicht genehmigten Veranstaltung oder Versammlung bezahlen 500 Euro.
Wer Übernachtungen im Hotel anbietet, zahlt bis zu 5.000 Euro Strafe
Bußgeld für Veranstalter
Für Veranstalter, Sport- oder Kulturstättenbetreiber, sowie Gastronomiebetreiber, kann ein Verstoß noch deutlich teurer werden. Wer eine Veranstaltung organisiert oder leitet, muss 5.000 Euro zahlen. Wer unerlaubt Sporthallen, Sportplätze, Fitnessstudios, oder andere Sportstätten betreibt, muss dasselbe auf den Tisch legen.
Tourismus und Gewerbe
Wer touristische Angebote und Übernachtungen entgegen der Verbote anbietet, muss mit einer 5.000-Euro-Gebühr rechnen. Das gleiche Bußgeld gilt für Geschäfte, wie Friseure oder Kosmetikstudios, die trotz des Verbotes öffnen.
Strafen im Einzelhandel für fehlendes Hygienekonzept
Groß- und Einzelhandelsbetrieben ohne Hygienekonzept und Erfüllung der Voraussetzungen für den Mindestabstand müssen ebenfalls mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 Euro rechnen. Dasselbe gilt für Arztpraxen.
Bußgeld für Kulturstätten
Öffnen Kulturstätten wie Museen, Ausstellungen, Theater, oder vergleichbare Kulturstätten ihre Türen für Besucher, müssen sie 5.000 Euro bezahlen.
Arbeitsunterkünfte ohne Hygienekonzept müssen hohe Strafe zahlen
Betreiber betrieblicher Unterkünfte, die gegen die angeordneten Schutz- und Hygienemaßnahmen verstoßen, zahlen sogar 25.000 Euro.
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