Bundesverwaltungsgericht entscheidet über Polizisten-Tattoos
Ein Polizist aus Franken klagt seit sechs Jahren, da ihm verboten wird, sich tätowieren zu lassen. Nun soll das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig eine Entscheidung treffen.
Leipzig/München - Dürfen Polizisten Tätowierungen sichtbar tragen? Darüber soll das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entscheiden. Wie die "Bild" in München am Montag berichtete, ließen die Leipziger Richter die Revision eines Streifenpolizisten aus Franken zu (Az.: BVerwG 2 C 13.19). Der Polizist geht seit sechs Jahren juristisch dagegen vor, dass ihm sein Dienstherr verbietet, sich den hawaiianischen Gruß "Aloha" auf den Unterarm stechen zu lassen.
Polizist aus Franken klagt gegen Dienstherr
Der Revisionsantrag sei am 31. Juli eingegangen, sagte eine Sprecherin des Gerichts am Montag. Bis Oktober müsse der Antragsteller nun seine Revision begründen. Ein Termin, wann der Fall in Leipzig behandelt wird, stehe noch nicht fest. Zunächst hatte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof keine Revision zugelassen.
Ob Polizisten Tattoos sichtbar tragen dürfen, hängt in Deutschland vom Bundesland ab. In Berlin oder Baden-Württemberg dürfen sie tätowiert sein, in Sachsen und Bayern dürfen Tattoos und Piercings im Dienst nicht sichtbar getragen werden. Nun könnte das Bundesverwaltungsgericht zu den Vorschriften eine grundsätzliche Entscheidung treffen.
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