Bundesgericht verhandelt über Klage gegen Rundfunkbeitrag

Muss der Rundfunkbeitrag gezahlt werden, auch wenn das Programm als einseitig empfunden wird? Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig beschäftigt sich mit dieser Frage.
dpa |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Das Bundesverwaltungsgericht verhandelt über eine Klage gegen den Rundfunkbeitrag. (Symbolbild)
Das Bundesverwaltungsgericht verhandelt über eine Klage gegen den Rundfunkbeitrag. (Symbolbild) © Fernando Gutierrez-Juarez/dpa-Zentralbild/dpa-tmn
Carbonatix Pre-Player Loader

Audio von Carbonatix

Leipzig

Mit dem Programmauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks beschäftigt sich am Mittwoch (10.00 Uhr) das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Eine Klägerin aus Bayern wehrt sich gegen die Zahlung des Rundfunkbeitrags, weil das Programm aus ihrer Sicht weder vielfältig noch ausgewogen sei. 

Zudem diene der öffentlich-rechtliche Rundfunk als Erfüllungsgehilfe der vorherrschenden staatlichen Meinungsmacht. Dieses strukturelle Versagen beruhe auch auf einer mangelnden Staatsferne der Aufsichtsgremien, begründet die Frau ihre Klage. Damit fehle es an einem individuellen Vorteil, der die Beitragspflicht rechtfertige.

In den beiden Vorinstanzen hatten die Gerichte die Klage jeweils zurückgewiesen. Entgegen der Auffassung der Klägerin liege der rechtfertigende Vorteil allein in der individuellen Möglichkeit, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk nutzen zu können, hieß es in der Begründung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes. Auf die Frage, ob mangels Programmvielfalt und Programmausgewogenheit ein "generelles strukturelles Versagen" vorliege, komme es damit nicht an. Der Rundfunkbeitragspflicht könne nicht entgegengehalten werden, das Programmangebot sei nach seiner Gesamtstruktur nicht auf Ausgewogenheit und Vielfalt ausgerichtet.

Hinweis: Diese Meldung ist Teil eines automatisierten Angebots der nach strengen journalistischen Regeln arbeitenden Deutschen Presse-Agentur (dpa). Sie wird von der AZ-Onlineredaktion nicht bearbeitet oder geprüft. Fragen und Hinweise bitte an feedback@az-muenchen.de

  • Themen:
Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
Teilen
lädt ... nicht eingeloggt
 
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.