Bundesgericht nimmt Bayerns Düngeverordnung unter die Lupe

Das Bundesverwaltungsgericht prüft, ob die bayerische Düngeverordnung Landwirte zu stark einschränkt – und wie der Schutz des Grundwassers gegen Nitrat gesichert werden kann.
dpa |
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Das Bundesverwaltungsgericht Leipzig prüft, ob die bayerische Düngeverordnung Landwirte zu stark einschränkt. (Archivbild)
Das Bundesverwaltungsgericht Leipzig prüft, ob die bayerische Düngeverordnung Landwirte zu stark einschränkt. (Archivbild) © Jens Büttner/dpa
Leipzig/München

Mit der bayerischen Düngeverordnung beschäftigt sich heute (09.00 Uhr) das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Konkret geht es in den vier Revisionsverfahren um die Rechtmäßigkeit von Gebietsausweisungen, in denen zum Schutz der Gewässer besondere Beschränkungen für den Einsatz von Düngemitteln gelten. Ob heute noch eine Entscheidung verkündet wird, ist noch unklar.

Landwirte dürfen nach der Verordnung auf Feldern, die wegen zu hoher Nitratwerte als "rote Gebiete" ausgewiesen sind, nur 80 Prozent der von den Pflanzen benötigten Düngermenge nutzen. Der Freistaat setzt damit Vorgaben der EU und des Bundes zum Gewässer- und Grundwasserschutz um. 

Die klagenden Landwirte bemängeln unter anderem ein lückenhaftes Netzwerk der Messstellen und die Verhältnismäßigkeit der Gebietsausweisung. Die Bauern sehen sich in ihren Grundrechten der Eigentums- und Berufsfreiheit verletzt und befürchten erhebliche wirtschaftliche Einbußen.

Verwaltungsgerichtshof: Schutz des Grundwassers hat Vorrang

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hatte drei der vier Klagen im Februar 2024 zurückgewiesen. Der Gewässer- und Grundwasserschutz sei derart wichtig, dass den Bauern die Einschränkungen beim Düngen grundsätzlich zuzumuten sei, hieß es in der Begründung. Zwar müsse der Freistaat noch weitere Messstellen einrichten, um die nötige Dichte an Messpunkten zu erreichen. Für die Ausweisung der roten Gebiete könne sich der Freistaat aber laut Urteil zunächst auf eine Übergangslösung berufen.

In dem vierten Verfahren gaben die Verwaltungsrichter den klagenden Landwirten Recht. Da eine Stelle zur Messung der Nitratwerte nach Ansicht des Gerichts nicht nachvollziehbar gewählt worden war, entschieden sich die Richter dazu, die Düngeverordnung in dem betroffenen Gebiet für unwirksam zu erklären.

Aus Nitrat kann gefährliches Nitrit entstehen

In der Landwirtschaft wird Nitrat als Mineraldünger oder in Form von Gülle für mehr Pflanzenwachstum verwendet. In vielen Regionen Deutschlands ist das Grundwasser durch den Eintrag von Dünger aus der Landwirtschaft zu stark belastet.

Nitrate an sich sind für den Menschen relativ unbedenklich, wie das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) erläuterte. Durch Bakterien aber können sie schon in Lebensmitteln oder beim Verdauungsprozess in gesundheitsschädliches Nitrit umgewandelt werden.

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