Büsras Vater: Muss er nicht lebenslang hinter Gitter?

Der Verteidiger von Mehmet Ö. will ein neues Gutachten vorlegen
SCHWEINFURT Im Prozess um den Mord an der 15-jährigen Büsra hat das Landgericht Schweinfurt erneut über die Schuldfähigkeit des angeklagten Mehmet Ö. diskutiert. Eigentlich sollten am Freitag die Plädoyers gehalten werden. Die Verteidigung hatte jedoch am fünften Verhandlungstag beantragt, ein weiteres psychologisches Gutachten über den 46 Jahre alten Vater des Mädchens einzuholen, der seine schlafende Tochter im Juni 2009 mit 68 Messerstichen getötet haben soll.
Eine Entscheidung über den siebenseitigen Antrag will das Gericht erst am Mittwoch verkünden. Mit einem weiteren Gutachten will der Anwalt beweisen, dass die Steuerungsfähigkeit von Mehmet Ö. wegen schwerer Depressionen aufgehoben oder zumindest erheblich eingeschränkt war. Der psychiatrische Gutachter hatte dies zuvor verneint.
Mit einem Küchenmesser hat Mehmet 68 Mal zugestochen
Nach Darstellung von Anwalt Norman Jacob fürchtete der Angeklagte, dass seine Tochter entführt oder gar getötet werde. Möglicherweise habe er in der Nacht zum 24. Juni 2009 einen Albtraum gehabt. Er habe ein Küchenmesser genommen, sei ein Stockwerk tiefer in die Wohnung seiner Schwiegermutter gegangen und habe dann zugestochen, sagte der Verteidiger.
Der Staatsanwalt widersprach der These der Verteidigung, bei den tödlichen Stichen könne es sich um eine Affekttat handeln: „Davon sind wir meilenweit entfernt.“