Bub von Tor erschlagen: Lehrer muss vor Gericht!

Der Pädagoge will den Strafbefehl nicht akzeptieren. Der Staatsanwalt bleibt dabei: Es war fahrlässige Tötung.
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Sein junges Leben fand ein jähes Ende: Tobias S. (†14) wurde von einem Handballtor erschlagen.
privat Sein junges Leben fand ein jähes Ende: Tobias S. (†14) wurde von einem Handballtor erschlagen.

Der Pädagoge will den Strafbefehl nicht akzeptieren. Der Staatsanwalt bleibt dabei: Es war fahrlässige Tötung.

ANSBACH Will er die 120 Tagessätze nicht bezahlen? Oder kämpft er um seinen Ruf? Ein Sportlehrer aus Dentlein (Kreis Ansbach) darf im Schuldienst bleiben – obwohl unter seiner Aufsicht der Schüler Tobias S. (14) den Tod fand! Kurios: Der Strafbefehl hätte weitaus härter ausfallen können und hat keinerlei Auswirkungen auf seine Karriere. Trotzdem will der Pädagoge die Entscheidung nicht akzeptieren.

Rückblick – der 15. April 2008: Die Siebt- und Achtklässler der Dentleiner Hauptschule haben Sportunterricht, wollen in ihrer Turnhalle Volleyball spielen. Ein Schüler hakt das an einem Karabinerhaken befestigte Handballtor aus, um das Volleyballnetz in Längsrichtung zu befestigen. Weil aber das notwendige Werkzeug fehlt, entscheidet der Sportlehrer, das Netz quer zu montieren. Daran, das Tor wieder zu sichern, denkt allerdings keiner mehr...

Zwei Tage danach war Tobias tot

Kurz darauf passierte das Unfassbare, aber Unvermeidliche: Das fast drei Zentner schwere Tor fiel just in dem Augenblick um, als Tobias daran vorbeilief. Er wurde seitlich am Kopf getroffen, seine Halsschlagader aufgerissen. Der Lehrer leistete sofort Erste Hilfe, während die entsetzen Mitschüler den Notarzt verständigten. Dem gelang es immerhin, den Zustand des schwer verletzten Schülers zu stabilisieren – am Ende jedoch ohne nachhaltigen Erfolg: Zwei Tage nach der Einlieferung ins Krankenhaus starb Tobias.

Am Dienstag um 9 Uhr muss der Sportlehrer nun vor Gericht erscheinen, weil er gegen den bereits gefällten Strafbefehl Einspruch eingelegt hat, der keine disziplinarrechtlichen Konsequenzen nach sich gezogen hätte.

Oberstaatsanwalt Ernst Metzger wirft dem Mann weiterhin fahrlässige Tötung vor. Die Mutter des verstorbenen 14-Jährigen tritt als Nebenklägerin auf.StW

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