Brückeneinsturz: Angeklagte fühlen sich nicht verantwortlich

Beim Bau einer Autobahnbrücke an der A7 kommt es zu einem Unglück: Ein Traggerüst stürzt ein, ein Arbeiter kommt ums Leben, 14 Menschen werden verletzt. Doch wer ist schuld? Angeklagt sind die Planer. Doch sie weisen die Verantwortung von sich.
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Außenansicht vom Landgericht und Amtsgericht Schweinfurt. Foto: Daniel Karmann/dpa
dpa Außenansicht vom Landgericht und Amtsgericht Schweinfurt. Foto: Daniel Karmann/dpa

Schweinfurt (dpa/lby) - Im Prozess um den tödlichen Einsturz eines Traggerüstes beim Bau einer Autobahnbrücke im Jahr 2016 haben angeklagte Ingenieure die gegen sie erhobenen Vorwürfe zurückgewiesen. Die Angeklagten halten Fehler in der Bauausführung für die eigentliche Ursache des Brückeneinsturzes bei Werneck (Unterfranken), bei dem 2016 ein Bauarbeiter ums Leben kam und 14 weitere Menschen zum Teil schwer verletzt wurden. Ein Gutachten im Auftrag der Staatsanwaltschaft geht dagegen davon aus, dass Planungsfehler die eigentliche Ursache sind.

Einer der Ingenieure war für ein ortsansässiges Unternehmen maßgeblich mit der Planung des Gerüstes an der Brücke betraut. Er argumentierte zu Beginn des am Mittwoch am Landgericht Schweinfurt gestarteten Prozesses, die ausführenden Baufirmen hätten sich nicht in jedem Punkt an seine Planungen gehalten. Wäre dies geschehen, wäre das Gerüst nicht eingestürzt.

Die Ursache für das Unglück sei also in der Bauausführung, nicht in den baustatischen Planungen zu suchen. Nach Auffassung der Verteidigung erscheint es denkbar, dass die Staatsanwaltschaft weitere Ermittlungen gegen zusätzliche Tatverdächtige aufnehmen muss. Die Anklagebehörde schloss das zum Prozessauftakt nicht aus, hat aber nach eigenen Angaben derzeit nicht ausreichend Anhaltspunkte.

Die Staatsanwalt wirft dem Mann fahrlässige Tötung sowie fahrlässige Körperverletzung in 14 Fällen vor. Bei dem Einsturz des Traggerüstes für die Brücke auf der Autobahn in der Nähe von Schweinfurt-Werneck war ein kroatischer Bauarbeiter ums Leben gekommen. 14 weitere Menschen wurden zum Teil erheblich verletzt.

Ebenfalls angeklagt sind zwei weitere Ingenieure, denen Fehler bei der Abnahme der Planungen vorgeworfen werden. Einer der beiden ließ über seinen Verteidiger erklären, er halte ebenfalls Baumängel und nicht die Planungen für maßgeblich für den Einsturz. Ein von der Staatsanwaltschaft in Auftrag gegebenes Gutachten war zunächst von keinen Abweichungen zwischen Planungen und Bauausführung ausgegangen. Es wurde aber inzwischen nach Angaben der Verteidigung in Teilen korrigiert.

Für den Prozess am Landgericht Schweinfurt wird wegen der komplexen Thematik ein langwieriger Verlauf erwartet. Ein Urteil der Strafkammer könnte sich bis ins kommende Jahr hineinziehen.

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