Böllerwürfe auf Polizisten - Jugendliche verurteilt
Nach Gewalt gegen unterfränkische Polizisten in der Silvesternacht 2023/24 hat das Amtsgericht Gemünden am Main mehrere Jugendliche unter anderem wegen Landfriedensbruchs verurteilt.
Wie ein Sprecher mitteilte, verhängte das Jugendschöffengericht gegen zwei inzwischen 18 Jahre alte Angeklagte Jugendstrafen, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Ein dritter Angeklagter muss einen Freizeitarrest antreten. Im Fall einer 16-Jährigen wurde die Entscheidung über eine Jugendstrafe ausgesetzt.
Die 16-Jährige, zur Tatzeit 14 Jahre alt und auch wegen Missbrauchs von Notrufen vor Gericht, soll am 1. Januar 2024 der Einsatzzentrale der Polizei eine Schlägerei in Marktheidenfeld (Landkreis Main-Spessart) gemeldet haben, obwohl keine Notsituation vorgelegen habe und keine Hilfe nötig gewesen sei. Eine Streifenbesatzung mit drei Polizisten rückte laut Anklage aus und stieß auf etwa 20 Menschen, die offensichtlich gegen die Beamten vorgehen wollten. Die Gruppe sei aggressiv gewesen.
Zwei der drei angeklagten 18-Jährigen sollen daraufhin Raketenbatterien gezündet und auf das Streifenfahrzeug gerichtet haben.
Gericht sieht Landfriedensbruch bestätigt
Das Gericht sah den Tatbestand des Landfriedensbruchs mit dem Einsatz eines gefährlichen Werkzeugs als erfüllt an. Das hatte die Verteidigung in den Schlussvorträgen angezweifelt und eine Verurteilung zum Ableisten von Sozialstunden beantragt. Die Staatsanwaltschaft hatte hingegen jeweils mehrwöchige Dauerarreste gefordert.
Angeklagt war auch ein Erwachsener, der aber nicht unmittelbar mit der Tat zu tun hatte. Er wurde - wie von der Staatsanwaltschaft beantragt - freigesprochen. Er sei am Tatort anwesend gewesen, eine Tatbeteiligung sei aber nicht festgestellt worden, hieß es. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Zunehmende Gewalt gegen Polizei
Bundesweit beklagen Einsatzkräfte seit geraumer Zeit einen Trend zu immer mehr Gewalt. Die Aufklärung von Taten gerade in der Silvesternacht ist teils schwierig, weil Angriffe oft aus dem Schutz einer anonymen Gruppe heraus begangen werden.
Hinweis: Diese Meldung ist Teil eines automatisierten Angebots der nach strengen journalistischen Regeln arbeitenden Deutschen Presse-Agentur (dpa). Sie wird von der AZ-Onlineredaktion nicht bearbeitet oder geprüft. Fragen und Hinweise bitte an feedback@az-muenchen.de
- Themen:
- Polizei