Blitzer-Schock: Über 80 Prozent messen falsch!

Erschreckend: Studie ergab Fehler bei den Mess-Geräten und bei der Auswertung.
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Erschreckende Studie: 80 Prozent der Radarmessungen sollen falsch sein.
dpa Erschreckende Studie: 80 Prozent der Radarmessungen sollen falsch sein.

Erschreckend: Studie ergab Fehler bei den Mess-Geräten und bei der Auswertung.

NÜRNBERG Egal, ob die Polizei mit Video-, Radargeräten oder Laserpistolen Jagd auf Temposünder macht: Viele der Bußgeldbescheide, die uns Autofahrern ins Haus flattern, sind falsch! So ergab eine Studie, dass bei rund 1800 ausgewerteten Fällen gut 80 Prozent fehlerhaft waren! Eine erschreckende Quote bei über vier Millionen Bußgeldbescheiden, die pro Jahr bundesweit erlassen werden...

Der VUT (Verkehr-Unfall-Technik-Sachverständigengesellschaft) hatte 1810 Bußgeldbescheide aus den letzten zwei Jahren ausgewertet, bei denen Betroffene Einspruch erhoben. Das Ergebnis ist ein Schock: Fünf Prozent der Fälle waren so falsch, dass überhaupt kein Verfahren hätte eingeleitet werden dürfen. 18 Prozent wiesen wiederum nur geringe Mängel auf. Fazit: Nur jeder dritte Bescheid war zu Recht erlassen worden.

62 Prozent der überprüften Fälle weisen Mängel bei der Beweisführung auf. Demnach lag vielleicht ein Verkehrsverstoß vor, doch er wurde nicht eindeutig nachgewiesen. Die häufigsten Fehler: Fahrzeugverwechslungen, unkorrekter Messgeräte-Aufbau (falscher Messwinkel) und schlampige Auswertungen durch die Bußgeldstelle.

Kein Pappenstiel: Bei Bußgeldbescheiden geht’s ja nicht nur um Bußen von 15 bis zu 680 Euro und Punkte in Flensburg (ab 40 Euro): Das Gravierendste sind die Fahrverbote, die ab bestimmten Tempoüberschreitungen anfallen.

Einspruch gegen Bußgeldbescheid kann sich lohnen

Und wie schaut’s in Nürnberg aus? „Eine Fehlerquote von 80 Prozent ist nach meiner Erfahrung zu hoch gegriffen“, meint zwar Roland Klaus, Fachanwalt für Verkehrsrecht. Aber: „Bei gutachterlicher Überprüfung stellt sich vielleicht in einem Drittel der Fälle heraus, dass die Messungen nicht völlig richtig sind.“ Das heißt: Man wurde zwar zu Recht als Temposünder erwischt. Doch die ermittelte Geschwindigkeit ist zu hoch. „Aber wenn es um ein Fahrverbot geht, ist schon ein Kilometer über der vorgegebenen Grenze ausschlaggebend“, so Klaus.

Es kann sich also lohnen, bei strittigen Bußgeldbescheiden binnen 14 Tagen dagegen Einspruch zu erheben. Vor allem, wenn man Rechtschutz hat. Denn rund 1000 Euro kostet schon ein Gutachten. cis

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