Bleibt Vanessas Mörder im Knast?

Sicherungsverwahrung für Michael W.: Prozess beginnt am 24. Februar
John Schneider |
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Er verkleidete sich als Tod: Vanessa und ihr Mörder.
Er verkleidete sich als Tod: Vanessa und ihr Mörder.

AUGSBURG Am Samstag ist es genau zehn Jahre her: Ein Fremder, verkleidet mit der Maske aus dem Horrorfilm „Scream”, steigt in ein Gersthofener Haus ein und bringt die zwölfjährige Vanessa mit 21 Messerstichen um. Die Tat schockierte die Republik und zerstörte eine Familie. Wenige Tage später wird der 19-jährige Michael W. festgenommen. Er gesteht die Tat.

Der Mörder wird nach Jugendrecht verurteilt. Mehr als zehn Jahre Haft sind da nicht drin. In diesen Tagen käme Michael W. raus, denn seine Strafe hat er abgesessen. Doch die Staatsanwaltschaft hält ihn weiter für gefährlich und beantragte die nachträgliche Sicherungsverwahrung. Das Augsburger Landgericht erließ einen Unterbringungsbefehl. Die Jugendkammer muss jetzt entscheiden.

Vor der Augsburger Jugendkammer beginnt der Prozess um die Sicherungsverwahrung am 24. Februar. Später als geplant. Grund ist ein neuer Verteidiger. Der Münchner Adam Ahmed muss sich erst einarbeiten und hat neben Michael W. auch den Angeklagten im Kraillinger Doppelmord-Prozess Thomas S. zu vertreten. Das führte zu Terminschwierigkeiten.
Als Zeichen der Solidarität findet am Samstag, 17 Uhr, in der Gersthofener St. Jakobus-Kirche ein Gedenkgottesdienst für Vanessa statt.

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