Bleibt Tennessees Tod für immer ungeklärt?
Von Polizei-Kugeln durchsiebt: Das Nürnberger Oberlandesgericht lehnte die Beschwerde der Angehörigen gegen Einstellung des Verfahrens ab – die Anwälte der Familie kämpfen weiter
NÜRNBERG/REGENSBURG Am 30. April jährt sich der gewaltsame Tod des Regensburger Studenten Tennessee Eisenberg. Der mit einem Messer bewaffnete 24-Jährige war damals von einem Dutzend Polizeikugeln getroffen worden und starb. Am Freitag lehnte das Nürnberger Oberlandesgericht (OLG) die Beschwerde der Familie gegen die Einstellung des Verfahrens ab. Nach einer Überprüfung der Sach- und Rechtslage gebe es keine Anhaltspunkte für Beanstandungen. Der Schusswaffengebrauch der Polizisten sei aufgrund einer Notwehrsituation gerechtfertigt gewesen.
Eigenartig. Denn die Beschwerdebegründung, die die Familienanwälte dem OLG aushändigten, wirft aus deren Sicht Fragen auf, die nicht beantwortet wurden. Etwa die, ob der Polizist wirklich, wie zu Protokoll gegeben, in die Ecke gedrängt wurde. Als die ersten Schüsse fielen, so der Beamte, sei Eisenberg ihm so nahe gewesen sei, dass er ihn mit dem Messer hätte stechen können. Die Rekonstruktion der Tat durch den Anwalt der Familie und ballistische Untersuchungen belegen jedoch, dass die Distanz zwischen den beiden 2,50 bis 3,20 Meter betrug. Und: Warum wurden zwei Warnschüsse abgegeben obwohl – auch das zeigt die Rekonstruktion der Tat – der Student mit dem Rücken zu den Beamten stand?
Auch die Aussage des Todesschützen mag nicht so recht zu der seiner Kollegen passen. Er behauptete, er habe einen Widerstand im Rücken gespürt und sei deshalb durch den – bereits schwerst verletzten – näher kommenden Eisenberg in Todesangst geraten. Die Staatsanwaltschaft schloss daraus, der Polizist sei gegen die geschlossene Haustüre gelaufen. Ein anderer Beamte jedoch sagt aus, er habe vom Hof aus gesehen, wie Eisenberg umfiel. Dies sei jedoch nur zu sehen, wenn die Türe offengestanden wäre.
In den nächsten Tagen wollen die Anwälte die Fortführung des Klageerzwingungs-Verfahrens beim OLG beantragen. Die Grüne wollen einen Bericht im Landtag. kes/stö
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