Bistum Regensburg: Bis zu 50 000 Euro für Missbrauchsopfer

Augsburg (dpa/lby) - Das Bistum Regenburg stockt seine Zahlungen für die Opfer sexuellen Missbrauchs auf bis zu 50 000 Euro auf. Das kündigte die Diözese am Montagabend an.
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Rudolf Voderholzer, Bischof von Regensburg, nimmt an einer Pressekonferenz teil.
Armin Weigel/dpa/Archivbild Rudolf Voderholzer, Bischof von Regensburg, nimmt an einer Pressekonferenz teil.

Augsburg (dpa/lby) - Das Bistum Regenburg stockt seine Zahlungen für die Opfer sexuellen Missbrauchs auf bis zu 50 000 Euro auf. Das kündigte die Diözese am Montagabend an. Betroffene massiver körperlicher Gewalt können derweil bis zu 12 500 Euro erhalten - die Gesamtsumme soll aber 50 000 Euro nicht übersteigen. Diese "Anerkennungsleistung" sei für Menschen gedacht, die als Minderjährige Opfer kirchlicher Mitarbeiter wurden, aber vor Gericht keine Chance mehr hätten, Schmerzensgeld oder Schadenersatz durchzusetzen - sei es, weil die Taten verjährt sind oder die Täter tot.

"Mir ist bewusst, dass auch die höhere Anerkennungsleistung das erlittene Unrecht nicht wiedergutmacht und dass das Leid nicht einfach verschwindet", erklärte Bischof Rudolf Voderholzer. "Ich verbinde diesen Schritt mit der Hoffnung, dass Betroffene dies als Anerkennung Ihres Leids sehen können und als ein Zeichen unserer Bereitschaft annehmen, nach unseren Möglichkeiten zu einer Heilung und Befriedung beizutragen."

Anfang Juni hatte bereits das Bistum Augsburg höhere Zahlungen an Missbrauchsopfer öffentlich angekündigt. Die Diözesen setzen damit einen Plan der Deutschen Bischofskonferenz um. Wie viel bisher im Bistum Regensburg im Durchschnitt an die einzelnen Opfer gezahlt wurde, ging aus der Mitteilung nicht hervor. In den Jahren 2010 bis 2019 hat das Bistum nach eigenen Angaben mehr als vier Millionen Euro für "Anerkennungsleistungen" bereitgestellt.

Im März hatten die deutschen Bischöfe bei der Frühjahrsvollversammlung in Mainz neue Leitlinien für Zahlungen an Betroffene von sexuellem Missbrauch beschlossen. Ein zentrales unabhängiges Gremium soll künftig die Höhe der Zahlungen festlegen. Die Details der Umsetzung sollen bis Herbst feststehen. Von Einmalzahlungen bis zu einer maximalen Höhe von 50 000 Euro war die Rede - in Einzelfällen auch mehr.

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