Birkhuhn in Gefahr? LBV macht Front gegen Liftbau im Allgäu

Im Skigebiet am Fellhorn soll ein alter Sessellift durch einen Neubau ersetzt werden. Naturschützer sehen dadurch große Gefahren für ein vom Aussterben bedrohtes Tier - und kündigen Widerstand an.
dpa |
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Um den Skilift am Fellhorn ist ein Streit entbrannt. (Archivbild)
Um den Skilift am Fellhorn ist ein Streit entbrannt. (Archivbild) © Karl-Josef Hildenbrand/dpa
Oberstdorf/Hilpoltstein

Der Naturschutzverband LBV erwägt rechtliche Schritte, um gegen die Pläne zur Erneuerung eines Sessellifts im Allgäuer Skigebiet Fellhorn vorzugehen. "Wir werden nicht zulassen, dass für kurzfristige wirtschaftliche Interessen massive Eingriffe in hochsensible Ökosysteme erfolgen, ohne dass die Umweltbelange umfassend geprüft werden. Im Falle eines positiven Bescheids werden wir rechtliche Schritte prüfen", sagte LBV-Geschäftsführer Helmut Beran.

Auf bestehender Trasse soll in Oberstdorf im Allgäu der Sessellift erneuert werden. Nach LBV-Angaben werde dadurch einer der "besten" Lebensräume für das vom Aussterben bedrohte Birkhuhn gefährdet. Gebaut werde auch auf Flächen, die innerhalb des Naturschutzgebietes Allgäuer Hochalpen, des Fauna-Flora-Habitats-Gebietes (FFH) und eines Vogelschutzgebietes liegen. Das Landratsamt Oberallgäu ist die Genehmigungsbehörde für das Projekt.

"Nicht genehmigungsfähig"?

"Das Bauvorhaben am Fellhorn ist höchstbedenklich und steht klar im Widerspruch zu den Zielen der Schutzgebiete. Wegen der schädlichen Auswirkungen auf die Natur in den Alpen ist der Sessellift nicht genehmigungsfähig", argumentierte Beran.

Der Neubau benötige mehr Fläche als die bisherige Bahn, dazu kämen Ausweitungen der Pistenflächen und ein Lawinenablenkdamm. Deshalb sei der Bau kein Ersatzvorhaben, sondern eine deutliche Erweiterung. "Dies widerspricht ganz klar den Vorgaben des Alpenplans und ist somit nicht genehmigungsfähig."

Das Projekt ist nach Angaben des Bauministeriums das erste, das ohne Umweltverträglichkeitsprüfung umgesetzt werden kann. Hintergrund ist das im Sommer in Kraft getretene dritte bayerische Modernisierungsgesetz. Damit will die Staatsregierung von CSU und Freien Wählern die Entbürokratisierung in Bayern voranbringen. Seit das Gesetz in Kraft ist, gelten andere Vorgaben, ab denen eine Umweltverträglichkeitsprüfung bei Beschneiungsanlagen, Skipisten und Seilbahnen Pflicht ist.

Hinweis: Diese Meldung ist Teil eines automatisierten Angebots der nach strengen journalistischen Regeln arbeitenden Deutschen Presse-Agentur (dpa). Sie wird von der AZ-Onlineredaktion nicht bearbeitet oder geprüft. Fragen und Hinweise bitte an feedback@az-muenchen.de

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