Biber verhindert Badevergnügen

Nagerdamm steht unter Naturschutz – aber im Freibad Heidenheim ist noch das alte Wasser
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Biber und ihre Bauten stehen unter Naturschutz. Deshalb darf der Damm am Heidenheimer Bad nicht abgerissen werden.
dpa Biber und ihre Bauten stehen unter Naturschutz. Deshalb darf der Damm am Heidenheimer Bad nicht abgerissen werden.

Nagerdamm steht unter Naturschutz – aber im Freibad Heidenheim ist noch das alte Wasser

HEIDENHEIM Wegen eines Biber-Baus müssen die Bewohner der Gemeinde Heidenheim (Kreis Weißenburg-Gunzenhausen) heuer vielleicht auf eine erfrischende Abkühlung im örtlichen Freibad verzichten. Aus dem Schwimmbecken könne leider das Wasser vom Vorjahr diesmal nicht in den angrenzenden Bach Rohrach abgelassen werden – das verhindert ein Biberdamm, berichtete Gemeindemitarbeiter Norbert Buckel am Montag. Das Becken des Freibades könne aber nur dann gereinigt werden, wenn es leer sei.

Einen Abbruch des Biberdamms in der Rohrach verbiete wiederum der Naturschutz. Zumal davon auszugehen sei, dass das in seiner Burg verschanzte Biberpaar bereits Junge habe, erläuterte Buckel. Ob und wann das Freibad des im Naturpark Altmühltal gelegenen Orts geöffnet werde, sei daher noch unklar.

Die Gemeinde hofft nun auf die Hilfe eines Biberberaters aus der Region. Zusammen mit einer Mitarbeiterin der Unteren Naturschutzbehörde will sich der ehrenamtliche Experte an diesem Mittwoch über die verzwickte Lage am Ort informieren. „Ich hoffe, dass wir den Biberdamm wenigstens kurzfristig abbrechen dürfen, um das Badewasser ableiten zu können. Für die Zukunft müssen wir eine längerfristige Lösung finden. Denn wir müssen davon ausgehen, dass uns der Biber schon im nächsten Jahr wieder den Ablauf für unser Beckenwasser sperrt“, fürchtet der Gemeindemitarbeiter.

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