Biber darf nach Angriff auf Schwimmer an Waldsee bleiben
Nach der Verletzung eines Schwimmers in Oberbayern durch einen Biberbiss darf das Tier vorerst an dem See bleiben. Für eine von der Gemeinde Schechen beantragte Entnahme des Tiers gebe es derzeit keine Grundlage, teilte das Landratsamt Rosenheim mit. Es gebe auch keine Hinweise darauf, dass es sich bei dem Biber um ein dauerhaft auffälliges oder besonders aggressives Tier handle.
Angriffe auf Menschen durch Biber seien zwar "äußerst selten", teilte die Behörde mit. Es gebe aber ein grundsätzliches Risiko solcher Vorfälle - und das lasse sich mit einer Entnahme des Tiers nicht beseitigen. Entferne man die gesamte Biberfamilie aus ihrem Bau am Waldsee, müsse man damit rechnen, dass sich dort erneut Biber niederlassen.
Können weitere Schilder und eine Bojenkette helfen?
Der Gemeinde schlägt das Landratsamt deshalb vor, weitere Hinweisschilder aufzustellen - auch um darauf aufmerksam zu machen, dass es verboten ist, während der Badesaison Hunde mit an den See zu bringen. Es sei laut dem Schwimmer nicht auszuschließen, dass vor dem Biberangriff am 17. August Hunde am oder im See gewesen seien. Auf deren Anwesenheit könnten Biber "besonders stark reagieren". Der verletzte Schwimmer war nach dem Biss im Klinikum Rosenheim behandelt worden.
Der Bereich am See um die Biberburg könne künftig auch mit einer Bojenkette abgetrennt werden, schlägt das Landratsamt vor. Man wolle sich dazu mit der Gemeinde abstimmen. Ein Badeverbot komme aus Sicht der Behörde dagegen nicht infrage: Baden und Naturschutz seien "am Waldsee grundsätzlich miteinander vereinbar".
Der Natursee liegt im Fauna-Flora-Habitat-Gebiet "Innauen und Leitenwälder", das zum europäischen Schutzgebietsnetz "Natura 2000" gehört. Das Gebiet gilt als wichtiger Wanderkorridor für Tier- und Pflanzenarten zwischen Alpen und Donau. Der Waldsee wird nach Angaben des Landratsamts besonders auch von Früh- und Spätschwimmern genutzt.
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