Bewiesen: Pflegerin im Altenheim schlug zu
Die Mitarbeiterin im Dinkelsbühler St. Stephanus-Heim hat zwei Bewohner geschlagen und beleidigt. Der 50-Jährigen droht nun eine Geldstrafe,
DINKELSBÜHL/ANSBACH Die Vorwürfe, die Ex-Pflegerinnen im Dinkelsbühler St. Stephanus-Heim im Frühsommer erhoben, waren schwer: Patienten sollen geschlagen worden sein, es stand auch der Vorwurf der fahrlässigen Tötung im Raum. Die Staatsanwaltschaft Ansbach ermittelte und fand die Vorwürfe nicht bestätigt. Doch nun gibt es Beweise, dass eine Pflegerin zuschlug.
Strafbefehl gegen die Pflegehelferin
Die Mitarbeiterin habe zwei Bewohner geschlagen und beleidigt, so die Ansbacher Staatsanwaltschaft gestern. Der Pflegehelferin (50) droht nun eine Geldstrafe, die Anklagebehörde hat daher einen Strafbefehl gegen die Frau beantragt. Die Pflegehelferin habe zwei Bewohnern des St. Stephanus-Heims schmerzhafte Schläge versetzt.
Die übrigen Vorwürfe gegen das Heim hätten sich hingegen als unbegründet erwiesen oder seien nicht nachweisbar, betonte der Leitende Oberstaatsanwalt Ernst Metzger.
- Themen: