Bewiesen: Pflegerin im Altenheim schlug zu

Die Mitarbeiterin im Dinkelsbühler St. Stephanus-Heim hat zwei Bewohner geschlagen und beleidigt. Der 50-Jährigen droht nun eine Geldstrafe,
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Das St. Stephanus-Heim in Dinkelsbühl geriet in die Schlagzeilen. Jetzt hat die Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl gegen eine Pflegerin beantragt, weil sie zwei Bewohner geschlagen haben soll.
Berny Meyer Das St. Stephanus-Heim in Dinkelsbühl geriet in die Schlagzeilen. Jetzt hat die Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl gegen eine Pflegerin beantragt, weil sie zwei Bewohner geschlagen haben soll.

Die Mitarbeiterin im Dinkelsbühler St. Stephanus-Heim hat zwei Bewohner geschlagen und beleidigt. Der 50-Jährigen droht nun eine Geldstrafe,

DINKELSBÜHL/ANSBACH Die Vorwürfe, die Ex-Pflegerinnen im Dinkelsbühler St. Stephanus-Heim im Frühsommer erhoben, waren schwer: Patienten sollen geschlagen worden sein, es stand auch der Vorwurf der fahrlässigen Tötung im Raum. Die Staatsanwaltschaft Ansbach ermittelte und fand die Vorwürfe nicht bestätigt. Doch nun gibt es Beweise, dass eine Pflegerin zuschlug.

Strafbefehl gegen die Pflegehelferin

Die Mitarbeiterin habe zwei Bewohner geschlagen und beleidigt, so die Ansbacher Staatsanwaltschaft gestern. Der Pflegehelferin (50) droht nun eine Geldstrafe, die Anklagebehörde hat daher einen Strafbefehl gegen die Frau beantragt. Die Pflegehelferin habe zwei Bewohnern des St. Stephanus-Heims schmerzhafte Schläge versetzt.

Die übrigen Vorwürfe gegen das Heim hätten sich hingegen als unbegründet erwiesen oder seien nicht nachweisbar, betonte der Leitende Oberstaatsanwalt Ernst Metzger.

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