Bewährungsstrafen im Zahngold-Prozess

Auch im Berufungsprozess gab's keine Freisprüche - dafür Richter-Schelte für die Verantwortlichen bei der Stadt.
von  Abendzeitung
Keine Freisprüche im Zahngold-Prozess, aber Richter Seyb gibt den Verantwortlichen bei der Stadt die Mitschuld.
Keine Freisprüche im Zahngold-Prozess, aber Richter Seyb gibt den Verantwortlichen bei der Stadt die Mitschuld. © bayernpress.com

NÜRNBERG - Auch im Berufungsprozess gab's keine Freisprüche - dafür Richter-Schelte für die Verantwortlichen bei der Stadt.

Im Berufungsprozess um den Verbleib von Zahngold aus dem Nürnberger Krematorium sind die sechs Angeklagten erneut zu Bewährungsstrafen verurteilt worden. Das Landgericht Nürnberg-Fürth verhängte am Dienstag Strafen zwischen sechs und zwölf Monaten. Die Kammer sprach die ehemaligen Bediensteten des Krematoriums des Verwahrungsbruches sowie der Störung der Totenruhe schuldig – nicht des Diebstahls.

Sie hatten zwischen 2004 und 2006 Zahngold an sich genommen, das bei der Verbrennung der Leichen übriggeblieben war. Für 130 000 Euro sollen die ehemaligen Bediensteten das Gold an einen örtlichen Juwelier weiterverkauft haben.

„Keine fiese Bande von Schwerkriminellen", stellte der Richter fest

Der Vorsitzende Richter Dieter Seyb unterstrich, dass es sich bei den früheren Angestellten der Stadt Nürnberg nicht um eine „fiese Bande und schwerkriminelle Verbrecher“ handele. „Es bedurfte keines hochkriminellen Tuns, die Angeklagten sind in ein bestehendes System reingeschlittert“, sagte er in der Urteilsbegründung. Mindestens seit 1999 sei das Aussortieren von Zahngold aus der Asche „gang und gäbe“ gewesen.

Dabei gab er auch den Verantwortlichen der Stadt Nürnberg eine Mitschuld: „Bei der Stadt wollte man gar nicht wissen, was da bei der Verbrennung alles anfällt.“ Da es sich um ein hochsensibles Thema handelte, hätten die Verantwortlichen lieber weggesehen. Dies ändere aber nichts an der Strafbarkeit, betonte Seyb.

Die Verteidiger hatten in dem Berufungsverfahren Freisprüche für die sechs Männer gefordert. In erster Instanz waren sie zu Bewährungsstrafen zwischen neun Monaten und einem Jahr und acht Monaten sowie zu Geldstrafen verurteilt worden.

Mehr über den Zahngold-Prozess lesen Sie in der Print-Ausgabe Ihrer AZ am Mittwoch, 18. Februar.

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