Bewährungsstrafen gefordert im Prozess um Sterilisationen

Im Prozess um die Sterilisation zweier junger Männer vor dem Landgericht München I fordert die Staatsanwaltschaft Bewährungsstrafen für die drei Angeklagten. Für den Arzt, der die Operationen durchführte, forderte sie zwei Jahre auf Bewährung, für ein Elternpaar, das seinen behinderten Sohn zu diesem Arzt brachte, jeweils ein Jahr und drei Monate.
dpa |
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Ein Justizbeamter steht in einem Gerichtssaal.
Ein Justizbeamter steht in einem Gerichtssaal. © Friso Gentsch/dpa/Symbolbild
München

Der Mediziner hatte eingeräumt, die beiden Männer vor sieben Jahren sterilisiert zu haben. Im Fall eines damals erst Siebzehnjährigen mit Autismus berief er sich auf ein tragisches Versehen. Er habe einen anderen Mann mit Autismus sterilisieren wollen und seine Patienten dann verwechselt.

Im Fall des heute 32 Jahre alten behinderten Mannes, für den seine Mutter die Einwilligung unterschrieben hatte, dass bei einer Leisten-Operation auch die Samenleiter durchtrennt werden, gab er an, davon ausgegangen zu sein, dass rechtlich alles seine Richtigkeit habe.

Für die Sterilisation eines Menschen, der unter Betreuung steht, gibt es - auch vor dem Hintergrund Hunderttausender Zwangssterilisationen zur Zeit des Nationalsozialismus - laut Bundesjustizministerium besondere gesetzliche Hürden, die in der derzeitigen Form seit 1992 gelten.

Laut Paragraf 1830 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) ist eine Sterilisation zum Schutz der betreuten Person möglich, wenn strenge Voraussetzungen erfüllt sind. Dafür muss laut Justizministerium auch ein extra Betreuer, ein sogenannter Sterilisationsbetreuer, eingesetzt werden. Und es muss einen Gerichtsbeschluss geben. Laut Deutschem Ärzteblatt genehmigen Betreuungsgerichte pro Jahr deutschlandweit rund 100 Sterilisationen.

Auch sie hätten das so im Detail nicht gewusst, sagte das Ehepaar aus dem Landkreis Rosenheim. Sie hätten im Interesse ihres Sohnes gehandelt, der diese Operation gewollt habe. Sie hätten "im besten Gewissen gehandelt", sagte die Mutter vor Gericht. Das Urteil sollte noch am Donnerstagnachmittag verkündet werden.

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