Bewährungsstrafe nach Abrechnungsbetrug mit Corona-Tests

Mehr als 220.000 Euro Schaden: Warum der Betreiber einer Corona-Teststation dennoch nicht ins Gefängnis muss – und welche Rolle ein angeblicher Diebstahl spielt.
dpa |
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Weil er nicht gemachte Corona-Tests im Umfang von etwa 220.000 Euro abgerechnet hat, ist ein Angeklagter in Augsburg zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. (Symbolbild)
Weil er nicht gemachte Corona-Tests im Umfang von etwa 220.000 Euro abgerechnet hat, ist ein Angeklagter in Augsburg zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. (Symbolbild) © Sebastian Gollnow/dpa
Augsburg

Nach einem Abrechnungsbetrug mit Corona-Tests im Umfang von mehr als 220.000 Euro ist der Betreiber einer Teststation zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Der angeklagte 33-Jährige hatte in dem Prozess vor dem Augsburger Amtsgericht ein umfassendes Geständnis abgelegt. "Ich habe mehr abgerechnet, als ich getestet habe", sagte er zu Beginn des Verfahrens.

Der Mann hatte im Jahr 2022 seine Teststation auf dem Parkplatz eines Möbelhauses angemeldet. Die Staatsanwaltschaft hatte ihn angeklagt, weil er damals rund ein halbes Jahr lang den Betrieb eingestellt, dennoch aber Tausende Tests abgerechnet haben soll.

Nach der Auszahlung der Vergütungen forderte die Regierung von Schwaben zur Überprüfung der Rechtmäßigkeit Nachweise an. Deswegen soll der Angeklagte bei der Polizei Anzeige erstattet und fälschlich behauptet haben, dass sämtliche Unterlagen sowie der Computer der Teststelle gestohlen worden seien.

Ein Anklagepunkt wurde fallengelassen

Daher war der Mann auch zunächst wegen des Vorwurfs des Vortäuschens einer Straftat angeklagt. Doch dieser Vorwurf wurde in dem Verfahren fallengelassen, weil er angesichts der Abrechnungsmanipulation bei der Verurteilung nicht ins Gewicht gefallen wäre.

Der Richter und der Staatsanwalt hatten dem Angeklagten in dem Prozess klargemacht, dass es angesichts des Umfangs der Vorwürfe nur geringe Chancen darauf gibt, dass er nicht ins Gefängnis muss. Der Verteidiger wollte hingegen erreichen, dass sein Mandant eine maximal zweijährige Haftstrafe erhält, weil diese im Unterschied zu längeren Strafen gerade noch zur Bewährung ausgesetzt werden kann.

Letztlich entschied der Richter entsprechend und setzte die zweijährige Freiheitsstrafe zur Bewährung aus, wie ein Sprecher des Amtsgerichts berichtete. Das Urteil ist aber bis jetzt nicht rechtskräftig.

Hinweis: Diese Meldung ist Teil eines automatisierten Angebots der nach strengen journalistischen Regeln arbeitenden Deutschen Presse-Agentur (dpa). Sie wird von der AZ-Onlineredaktion nicht bearbeitet oder geprüft. Fragen und Hinweise bitte an feedback@az-muenchen.de

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