Bewährungsstrafe für Marihuanahandel im Automatenkiosk

In Augsburg gab es zeitweise Rauschgift aus dem Verkaufsautomaten. Die Inhaberin des Geschäftes bekommt dafür eine Bewährungsstrafe. Sie sagt, eigentlich habe sie damit nichts zu tun gehabt.
dpa |
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Im Raum Augsburg sind in Verkaufsautomaten auch Cannabispflanzen angeboten worden. Die Betreiberin bekam dafür nun eine Bewährungsstrafe. (Symbolbild)
Im Raum Augsburg sind in Verkaufsautomaten auch Cannabispflanzen angeboten worden. Die Betreiberin bekam dafür nun eine Bewährungsstrafe. (Symbolbild) © Georg Wendt/dpa
Augsburg

Weil sie Drogen in mehreren Verkaufsautomaten angeboten hat, ist eine 42 Jahre alte Frau vom Amtsgericht Augsburg zu einer sechsmonatigen Haftstrafe auf Bewährung verurteilt worden. Die Angeklagte hatte im vergangenen Jahr nach der teilweisen Legalisierung von Cannabis in den Automaten verschiedene entsprechende Produkte angeboten.

Sie hatte mit ihrem damaligen Freund mehrere Shops mit Automaten im Raum Augsburg betrieben, in denen sonst Getränke und Süßigkeiten verkauft wurden. Nach den Ausführungen der 42-Jährigen war ihr Partner die treibende Kraft hinter dem Cannabis-Verkaufsangebot. Sie habe drauf vertraut, dass alles legal sei, sagte ihr Verteidiger Florian Engert. "Sie hat letztendlich die Augen verschlossen."

Cannabis-Pflanzen im Schaufenster

Mit der Argumentation kam die Beschuldigte bei Richterin Andrea Hobert nicht durch. "Sie hätten das viel mehr hinterfragen müssen." Sie sei selbst Betreiberin des Ladens gewesen und hätten ihrem Freund nicht "blauäugig vertrauen" dürfen. Gegen den Ex-Partner der Angeklagten soll später noch in einem gesonderten Prozess verhandelt werden.

Nach Angaben der Ermittler wurden in den Automaten Marihuana sowie psychoaktive Stoffe angeboten. In einem Geschäftsraum sollen sich laut einer Polizistin sogar mehrere Cannabis-Pflanzen im Schaufenster befunden haben. In mindestens einem Fall soll eine Pflanze auch für 60 Euro verkauft worden sein. 

Cannabis-Produkte nach Teillegalisierung öfter in Automaten

Nach der gesetzlichen Teillegalisierung von Cannabis in Deutschland vor rund einem Jahr hatte es auch in anderen Städten mehrfach Verkaufsautomaten gegeben, in denen Hanfprodukte oder auch Cannabissamen angeboten wurden. Manche Produkte dürfen auch legal verkauft werden. Aufgrund der neuen Gesetzgebung kam es zeitweise auch zu unterschiedlichen Bewertungen der Rechtslage bei den Behörden.

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