Bewährungsstrafe für falsche Angaben zu ungeklärtem Mord

Nach Hinweisen in der Sendung "Aktenzeichen XY... Ungelöst" gibt ein Mann vor, Zeuge eines alten Mordfalls zu sein – nun wurde er wegen Vortäuschens einer Straftat verurteilt.
dpa |
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Da der Mann seinen Einspruch gegen einen Strafbefehl zurückgezogen hat, wurde dieser rechtskräftig. (Archivbild)
Da der Mann seinen Einspruch gegen einen Strafbefehl zurückgezogen hat, wurde dieser rechtskräftig. (Archivbild) © picture alliance / dpa
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Aschaffenburg

Weil er falsche Angaben zu einem ungeklärten Mord an einem Jugendlichen in Unterfranken vor mehr als 30 Jahren gemacht hat, hat ein 58-Jähriger nun eine Bewährungsstrafe erhalten.

Ein gegen den Mann verhängter Strafbefehl sieht eine Haftstrafe von elf Monaten auf Bewährung und eine Geldauflage von 600 Euro vor, wie eine Sprecherin des Amtsgerichts Aschaffenburg mitteilte. Gegen den Strafbefehl hatte der Mann zunächst Einspruch eingelegt, diesen dann wieder zurückgezogen. Damit wurde der Strafbefehl rechtskräftig und eine für heute geplante Verhandlung kurzfristig abgesagt. Das Gericht hatte den Strafbefehl wegen Vortäuschens einer Straftat verhängt, weil der Mann wiederholt nicht zur Verhandlung erschienen war.

Hinweise nach ZDF-Sendung Aktenzeichen XY

Der Mann hatte nach Angaben der Staatsanwaltschaft die Polizei bei den Ermittlungen zum Mord an dem 16-jährigen Bäckerlehrling Klaus Berninger aus Wörth am Main an der bayerisch-hessischen Landesgrenze in die Irre geführt und umfangreiche Ermittlungen ausgelöst. Demnach hatte er 2023 behauptet, das Verbrechen im Jahr 1990 beobachtet zu haben. Die Polizei ermittelte zeitweise wegen Mordverdachts gegen ihn. Inzwischen gehen die Ermittler aber nicht davon aus, dass er an der Tat beteiligt war.

Im Juni 2023 hatte die Polizei über die ZDF-Sendung "Aktenzeichen XY... Ungelöst" die Öffentlichkeit um Hinweise zu dem bislang ungeklärten Mord an Klaus Berninger gebeten. Daraufhin soll sich der Angeklagte mit unterdrückter Rufnummer bei der Polizei gemeldet haben.

Hinweis: Diese Meldung ist Teil eines automatisierten Angebots der nach strengen journalistischen Regeln arbeitenden Deutschen Presse-Agentur (dpa). Sie wird von der AZ-Onlineredaktion nicht bearbeitet oder geprüft. Fragen und Hinweise bitte an feedback@az-muenchen.de

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