Bewährungsstrafe für Ex-Direktor wegen Untreue und Betrug

Augsburg (dpa/lby) - Die Augsburger Staatsanwaltschaft hat gegen den früheren Direktor einer Stiftung aus Schwaben einen Strafbefehl über eine einjährige Bewährungsstrafe erwirkt. Wie Oberstaatsanwalt Matthias Nickolai am Donnerstag berichtete, geht es um Untreue und Betrug mit einem Gesamtschaden von rund 165 000 Euro.
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Auf einer Richterbank im Landgericht liegt ein Richterhammer aus Holz. Foto: Uli Deck/dpa
dpa Auf einer Richterbank im Landgericht liegt ein Richterhammer aus Holz. Foto: Uli Deck/dpa

Augsburg (dpa/lby) - Die Augsburger Staatsanwaltschaft hat gegen den früheren Direktor einer Stiftung aus Schwaben einen Strafbefehl über eine einjährige Bewährungsstrafe erwirkt. Wie Oberstaatsanwalt Matthias Nickolai am Donnerstag berichtete, geht es um Untreue und Betrug mit einem Gesamtschaden von rund 165 000 Euro. Der ehemalige Stiftungsdirektor habe mit der geschädigten Stiftung bereits einen außergerichtlichen Vergleich geschlossen und auch eine Schadenswiedergutmachung geleistet. Dies sei bei der Strafzumessung berücksichtigt worden.

In dem Verfahren geht es um Fälle aus den Jahren 2012 bis 2015. Der damalige Stiftungschef soll einerseits für eine mangelhafte Buchhaltung verantwortlich sein, durch die Forderungen der Stiftung nicht geltend gemacht wurden. Andererseits soll die Stiftung, die ein Psychiatrie- und Pflegezentrum betreibt, unberechtigte Zulagen kassiert haben.

Nachdem das Augsburger Amtsgericht den Strafbefehl erlassen hat, kann der Angeklagte nun binnen zwei Wochen entscheiden, ob er die Strafe annimmt oder Einspruch einlegt. Im letzteren Fall käme es dann zu einem öffentlichen Prozess gegen den 70-Jährigen.

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