Bewährungsstrafe für dilettantische Mordpläne gegen Ehemann

Eine Ehefrau wollte gemeinsam mit ihrem Geliebten ihren Ehemann loswerden. Der Plan war so schlecht, dass er nicht einmal ansatzweise klappte. Jetzt sprach das Landgericht Ansbach Strafen aus.
dpa |
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Bewährungsstrafen hat das Landgericht Ansbach im Prozess um den Versuch eines Auftragsmordes ausgesprochen. (Archivbild)
Bewährungsstrafen hat das Landgericht Ansbach im Prozess um den Versuch eines Auftragsmordes ausgesprochen. (Archivbild) © Daniel Karmann/dpa
Ansbach

Im Prozess um den letztlich schon im Keim erstickten Versuch eines Auftragsmordes an ihrem Ehemann ist eine Frau gemeinsam mit ihrem Ex-Geliebten zu einer Haftstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt worden.

Ein Mittelsmann wurde wegen Betrugs zu sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Er hatte von dem Verurteilten 7.000 Euro angenommen, um einen Auftragsmörder zu suchen - hatte aber offenbar nie die Absicht, weder die Tat selbst zu begehen, noch einen Killer ausfindig zu machen. 

Das Ehedrama hatte sich der Anklage zufolge seit Jahren in der tiefsten mittelfränkischen Provinz abgespielt. Die Frau unterhielt jahrelang ein Verhältnis mit ihrem Mitangeklagten. Ihre Ehe wollte sie jedoch nicht aufgeben - unter anderem aus Angst vor sozialer Verfolgung in ihrem ländlich geprägten Umfeld und wegen finanzieller Nachteile im Falle einer Scheidung. Schließlich entschloss sich das Paar, den Ehemann während seines Thailand-Urlaubs umbringen zu lassen.

Ehepaar lebt wieder zusammen

Der Drahtzieher war ein Bekannter des Angeklagten, den er zufällig beim Reifenwechsel in seiner Autowerkstatt getroffen hatte. Fälschlicherweise hatte er angenommen, der Mann habe Kontakte zur kriminellen Szene und könne den Kontakt zu einem Auftragsmörder herstellen. In Wahrheit hatte der es aber nur auf das Geld abgesehen. 

Letztlich bekam das vermeintliche Opfer Wind von dem Plan - und ging zur Polizei. Inzwischen leben Ehemann und Ehefrau wieder zusammen.

Hinweis: Diese Meldung ist Teil eines automatisierten Angebots der nach strengen journalistischen Regeln arbeitenden Deutschen Presse-Agentur (dpa). Sie wird von der AZ-Onlineredaktion nicht bearbeitet oder geprüft. Fragen und Hinweise bitte an feedback@az-muenchen.de

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