Betrugsverdacht: Parlament stimmt über Fall von CSU-Vize ab

Das Europaparlament muss entscheiden, ob gegen CSU-Vize Niebler wegen Betrugsverdachts ermittelt werden darf. Die Staatsanwaltschaft sieht Hinweise und hat die Aufhebung der Immunität beantragt.
dpa |
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Angelika Niebler spricht von "unzutreffenden Vorwürfen", will sich ansonsten aber bislang nicht öffentlich äußern. (Archivbild)
Angelika Niebler spricht von "unzutreffenden Vorwürfen", will sich ansonsten aber bislang nicht öffentlich äußern. (Archivbild) © Philipp von Ditfurth/dpa
Straßburg/Brüssel

Das Europäische Parlament stimmt an diesem Dienstag (ab 12.30 Uhr) darüber ab, ob sich die CSU-Vizevorsitzende und Europaabgeordnete Angelika Niebler Ermittlungen wegen Betrugsverdachts stellen muss. 

Die Europäische Staatsanwaltschaft (EUStA) will nach einem öffentlichen Parlamentsdokument untersuchen, ob die 63-Jährige vorschriftswidrig die Erstattung von Reisekosten für Reisen nach Straßburg und Brüssel beantragt hat. Zudem steht die Frage im Raum, ob Niebler Assistenten zeitweise Tätigkeiten ausüben ließ, die nicht in Zusammenhang mit der Ausübung ihrer parlamentarischen Tätigkeit standen. In einem konkreten Fall gibt es laut Dokument sogar den Verdacht, dass eine von Niebler mit EU-Geld bezahlte Assistentin ausschließlich für einen Parteifreund und Ex-Abgeordneten tätig war.

Niebler bezeichnet die Vorwürfe als unzutreffend. Zu konkreten Fragen will sie sich nicht öffentlich äußern und kündigte über eine Kanzlei an, sich rechtliche Schritte vorzubehalten. Grundsätzlich gilt die Unschuldsvermutung. Die Politikerin aus München ist seit 1999 Mitglied des Europäischen Parlaments und Co-Vorsitzende der CDU/CSU-Gruppe dort.

Brisant ist der Fall vor allem auch deswegen, weil sich der Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments gegen ein offizielles Ermittlungsverfahren gegen Niebler ausgesprochen hat. Das Gremium, in dem Niebler selbst stellvertretendes Mitglied ist, stimmte am 5. Mai mit großer Mehrheit einem Bericht zu, der eine Ablehnung des Antrags der Staatsanwaltschaft auf Aufhebung der parlamentarischen Immunität Nieblers empfiehlt.

Begründet wurde die Entscheidung vor allem mit dem Verdacht, die Hinweise auf mögliches Fehlverhalten Nieblers könnten von einer früheren Mitarbeiterin "mit einem direkten politischen Motiv" eingereicht worden sein. Zudem wird auf angebliche "Unstimmigkeiten in dem Antrag" verwiesen.

Hinweis: Diese Meldung ist Teil eines automatisierten Angebots der nach strengen journalistischen Regeln arbeitenden Deutschen Presse-Agentur (dpa). Sie wird von der AZ-Onlineredaktion nicht bearbeitet oder geprüft. Fragen und Hinweise bitte an feedback@az-muenchen.de

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