Betrüger sollen über 1.500 Anleger geprellt haben
Nach dem Urteil gegen den Anlagebetrüger Helmut Kiener bahnt sich in Würzburg der nächste große Wirtschaftsstrafprozess an.
Würzburg - Wie die dortige Staatsanwaltschaft am Freitag mitteilte, erhob sie Anklage gegen eine 47 Jahre alte Frau und zwei 43 und 48 Jahre alte Männer. Ihnen wird im Zusammenhang mit den teilweise insolventen Akura-Anlagegesellschaften gemeinschaftlicher Betrug in besonders schweren Fällen zur Last gelegt.
Die beiden Beschuldigten sollen sich zudem der Untreue beziehungsweise der Anstiftung hierzu schuldig gemacht haben, weil sie 27.000 Euro aus den Firmen über Scheinrechnungen für Privatzwecke abzweigten.
Konkret legen die Ermittler dem Trio zur Last, Anleger unter Vorspiegelung von Gewinnerzielungschancen, die sie nie hatten, überredet zu haben, Geld bei Firmen der Würzburger Akura-Gruppe zu investieren.
Den Anlegern seien Renditen zwischen 9 und 18 Prozent in Aussicht gestellt worden. So seien insgesamt über neun Millionen Euro zusammengekommen. Auf dapd-Anfrage machte der Leitende Würzburger Oberstaatsanwalt Dietrich Geuder keine Angaben über den letztlich entstandenen Schaden. Die Zahl der Betrogenen bezifferte er auf 1.500 bis 2.000.
Beschuldigte sitzen in Untersuchungshaft
Laut Anklage haben die Beschuldigten, der 43-jährige Hartmut U. als Vertriebsleiter und der 48-jährige Dieter H. als Geschäftsführer, die Anleger zwischen 2006 und 2010 veranlasst, sich als atypisch stille Gesellschafter an Firmen der Akura-Gruppe zu beteiligen.
Dabei hätten sie von Anfang an beabsichtigt, den überwiegenden Anteil der Gelder den Anlagefirmen über ihnen nahestehende Personen und Firmen „zu entziehen und zum eigenen Vorteil zu verwenden“.
Die Beschuldigte Sandra S. sei über diese Umstände spätestens ab Übernahme der Vorstandstätigkeiten Ende März 2009 informiert gewesen. Sie befindet sich seit April in Untersuchungshaft, die beiden Männer seit Oktober 2010. Wann dem Trio der Prozess vor der Würzburger Wirtschaftskammer gemacht wird, ist laut Geuder noch nicht absehbar.