Bestatter freigesprochen: Keine Störung der Totenruhe

Schweinfurt (dpa/lby) - Ein Bestatter, der unter Verdacht stand, die Totenruhe gestört zu haben, ist vom Amtsgericht Schweinfurt freigesprochen worden. Dem Bestatter war vorgeworfen worden, fünf Leichen ohne Einverständnis der Angehörigen ins Ausbildungszentrum für Bestatter in Münnerstadt (Landkreis Bad Kissingen) gebracht zu haben.
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Ein wegen Störung der Totenruhe angeklagter Bestatter (l) steht mit seinem Anwalt Ulrich Spieß in einem Sitzungssaal. Foto: Daniel Karmann
dpa Ein wegen Störung der Totenruhe angeklagter Bestatter (l) steht mit seinem Anwalt Ulrich Spieß in einem Sitzungssaal. Foto: Daniel Karmann

Schweinfurt (dpa/lby) - Ein Bestatter, der unter Verdacht stand, die Totenruhe gestört zu haben, ist vom Amtsgericht Schweinfurt freigesprochen worden. Dem Bestatter war vorgeworfen worden, fünf Leichen ohne Einverständnis der Angehörigen ins Ausbildungszentrum für Bestatter in Münnerstadt (Landkreis Bad Kissingen) gebracht zu haben. "Das Gericht konnte keinen Gewahrsamsbruch feststellen", sagte Gerichtssprecher Thomas Fenner nach dem Urteil am Dienstag der Deutschen Presse-Agentur.

Ein Gewahrsamsbruch wäre laut Strafgesetz, wenn ein Verstorbener unbefugt aus der Obhut eines Berechtigten genommen wird. Die Angehörigen haben den Bestatter laut Gericht aber beauftragt und ihm die Totenfürsorge mitübertragen. Daher sei der Transport ins Ausbildungszentrum nicht strafbar. Auch ansonsten sehe das Gericht keine nachgewiesene Störung der Totenruhe. Die Staatsanwaltschaft hatte laut Gericht eine Geldstrafe in Höhe von 100 Tagessätzen zu 80 Euro gefordert und in einem Fall Freispruch. Bei der Verhandlung waren mehrere Zeugen gehört worden.

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