Beschlagnahmt: Das sind Bayerns illegale Waffen!

Pistolen, Karabiner, Maschinengewehre – was die Fahnder von Zoll und Polizei so alles entdeckt haben, - und woher die Schusswaffen stammen. Die Bilder.
von  Thomas Gautier

Pistolen, Karabiner, Maschinengewehre – was die Fahnder von Zoll und Polizei so alles entdeckt haben.

München - Eine halbautomatische Pistole des österreichischen Fabrikanten „Glock” und ein halbautomatisches Jagdgewehr „Ruger Mini 14” der US-Firma Sturm – mehr hatte der norwegische Attentäter Anders Behring Breivik bei seinem Attentat auf der Insel Utøya laut Augenzeugen nicht dabei. Mit ihnen richtete er 86 Menschen hin. Zwei Waffen. Das reicht für einen Massenmord.

Dass in Bayern jedes Jahr hunderte illegale Schusswaffen beschlagnahmt werden, ist deshalb besorgniserregend. Ermittler des Zollfahndungsamts (ZFA) und des Landeskriminalamts sind täglich auf der Suche – auch, um Amokläufe wie in Norwegen zu verhindern. Die Bilanz bisher:


Wie viele Waffen wurden beschlagnahmt?

 Seit 1996 hat das Zollfahndungsamt, das zum Bundesfinanzministerium gehört, rund 3000 illegale Waffen in Bayern sichergestellt. In den vergangenen Jahren waren es im Schnitt 200, für 2011 erwartet der ZFA-Sachverständige Norbert Schindler etwa 150 Stück. Heuer hat das Zollfahndungsamt Bayern (ZFA) schon 68 beschlagnahmt, das Landeskriminalamt zählte 2010 ganze 1054 Stück.


Welche Waffen werden gefunden?

Die überwiegende Zahl sind laut Schindler Karabiner und Kleinkalibergewehre – und sehr viele Luftgewehre und Softair-Waffen, die aber nicht zu den 68 bisher beschlagnahmten gezählt werden. Glock-Pistolen, wie Breivik eine führte, tauchten in den letzten vier Jahren 15Mal auf. „Das Ruger-Jagdgewehr haben wir aber noch nie beschlagnahmt.”

Selten seien vollautomatische und Kriegswaffen, sagt Schindler. Vollautomatisch heißt: Eine Waffe lädt selbstständig nach und schießt mehrere Kugeln hintereinander ab, so lange man den Abzug drückt. Halbautomatische laden auch automatisch nach, man muss jede Kugel aber einzeln abfeuern.

Als Kriegswaffe gilt laut Gesetz alles, was ab 1945 in Streitkräften souveräner Staaten eingeführt wurde – dazu gehören vollautomatische (wie Kalaschnikows) und halbautomatische Waffen, aber auch Hand- und Gewehrgranaten, Minen oder Torpedos. In Bayern entdeckten ZFA-Fahnder schon drei Panzerfäuste. Seit 1996 konnte das ZFA bei zwei Waffen nachweisen, dass mit ihnen ein Mord begangen worden war.


Woher stammen die Waffen?

Das Zollfahndungsamt sucht nach Waffen, die illegal in die Bundesrepublik eingeführt, hier gelagert und geführt werden. Viele kommen über die Flughäfen München, Nürnberg und Memmingen nach Bayern, sagt Norbert Schindler. Weil viele auch über die deutsch-schweizerische Landesgrenze in den Freistaat gelangen, hat das ZFA neben München, Weiden und Nürnberg auch eine Dienststelle in Lindau. „Aus dem Osten, also Polen oder Tschechien, kommt überraschend wenig”, sagt Schindler. Viel mehr werde aus Russland und China über die Nordseehäfen nach Deutschland und später nach Bayern geschmuggelt.


Welche Strafen stehen auf den illegalen Besitz solcher Waffen?

Vollautomatische und Kriegswaffen sind prinzipiell verboten. Wer sie besitzt, muss mit Gefängnisstrafen von einem bis fünf Jahren rechnen. Bei halbautomatischen Gewehren oder Pistolen gibt es eine Staffelung: Wer eine illegale Waffe hat, die nur eine Kleinkaliber-Kugel abfeuert, muss mit einer Geldstrafe oder sechs Monaten rechnen. Ein Jahr gibt es für eine Waffe mit Magazin. „Wer Waffen manipuliert, also zum Beispiel eine Schrotflinte absägt, bekommt bis zu drei Jahre”, sagt Norbert Schindler.


Für Schützen, Jäger und Sammler

Wer darf Waffen besitzen – und unter welchen Bedingungen? Das regelt das Waffengesetz. Dabei unterscheidet man zwischen dem Besitz und dem Führen einer Waffe.

Wer eine Waffe kaufen, in den eigenen Räumen besitzen oder transportieren will, braucht eine Waffenbesitzkarte (WBK). Das gilt schon für Softair-Waffen mit einer Geschossenergie von 0,5 Joule, die kein „F-Kennzeichen” tragen. WBKs geben Kreisverwaltungs- oder Ordnungsämter aus.

Man muss volljährig sein und nachweisen, keine Vorstrafen oder Geisteskrankheiten zu haben. Antragsteller unter 25 müssen ein ärztliches oder psychologisches Zeugnis ablegen. Man muss seine Sachkunde in einer Prüfung nachweisen – und ein Bedürfnis. Das haben vor allem Jäger, Sportschützen oder Sammler. Sie bekommen dann entweder eine grüne, eine gelbe oder ein rote WBK. Selbstschutz wird nur selten als Grund anerkannt.

Wer eine Waffe aus dem Ausland einführt, braucht zusätzlich eine „Verbringungserlaubnis”. Führen: Mit einem Waffenschein darf man Waffen außerhalb seiner Wohnung, seines Grundstücks oder seiner Geschäftsräume führen. Für Gas- oder Schreckschusswaffen gibt es den „Kleinen Waffenschein”.

Wer in Bayern einen Waffenschein beantragt, muss Volljährigkeit, Zuverlässigkeit, eine Haftpflichtversicherung, ein Sachkundeprüfungszeugnis und wieder ein besonderes Bedürfnis nachweisen. Das haben die meisten Jäger und Sportschützen – und die meisten Bewachungsunternehmen. tg

 

 

 

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