Beschäftigung von Scheinselbstständigen: Bewährungsstrafe

Augsburg (dpa/lby) - Weil er jahrelang scheinselbstständige Arbeiter beschäftigt hat, hat das Amtsgericht Augsburg einen Bauunternehmer zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und elf Monaten verurteilt. Wie das Hauptzollamt Augsburg am Montag mitteilte, arbeiteten bei dem Unternehmen aus dem Raum Augsburg rumänische Bauarbeiter.
| dpa
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Augsburg (dpa/lby) - Weil er jahrelang scheinselbstständige Arbeiter beschäftigt hat, hat das Amtsgericht Augsburg einen Bauunternehmer zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und elf Monaten verurteilt. Wie das Hauptzollamt Augsburg am Montag mitteilte, arbeiteten bei dem Unternehmen aus dem Raum Augsburg rumänische Bauarbeiter. Da diese keinen weiteren Auftraggeber hatten, galten sie knapp zwei Jahre lang als scheinselbstständig und wären sozialversicherungspflichtig gewesen. Durch die fehlenden Beiträge für Renten- und Krankenversicherung sowie falsche Stundenaufzeichnungen und Lohnabrechnungen entstand ein Sozialversicherungsschaden von etwa 600 000 Euro.

Neben der Bewährungsstrafe muss der 43-jährige Unternehmer den Schaden in monatlichen Teilzahlungen zurückzahlen. Das Urteil vom April sieht außerdem eine Geldzahlung von mehreren Tausend Euro an eine gemeinnützige Einrichtung vor. Gegen den Bauunternehmer läuft zudem ein Verfahren, da er die Arbeiter mit fünf Euro pro Stunde bezahlte und somit den gesetzlichen Mindestlohn unterschritt.

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