Berufungsprozess um Luchs-Wilderei beginnt
Regensburg (dpa/lby) - Die Tötung eines Luchses im Bayerischen Wald geht erneut vor Gericht. Vier Monate nach der Verurteilung eines Jägers vor dem Amtsgericht Cham beginnt heute der Berufungsprozess vor dem Landgericht Regensburg. Der 54-Jährige war im September wegen Wilderei zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Er musste zudem die Kosten des Verfahrens tragen und seinen Jagdschein abgeben. Sowohl der Jäger wie auch die Staatsanwaltschaft haben gegen das Urteil Rechtsmittel eingelegt.
Etwa 130 erwachsene Luchse leben dem Bund Naturschutz (BN) zufolge in Deutschland. Ein großer Teil davon ist im Grenzgebiet der Nationalparke Bayerischer Wald/Böhmerwald angesiedelt. In den vergangenen Jahren gab es dort immer wieder Fälle von Wilderei. Die Tiere sind streng geschützt.
Der Bayerische Jagdverband (BJV), der Landesbund für Vogelschutz (LBV) und der WWF Deutschland hatten vor dem Chamer Prozess von der Staatsregierung eine "Anti-Wilderei-Offensive" gefordert. Demnach sollten Artenschutzdelikte in Bayern zentral dokumentiert und veröffentlicht werden. "Die illegale Tötung streng geschützter Wildtiere ist kein Kavaliersdelikt", schrieben die Verbände. Eine Reaktion seitens der Politik hätten sie noch nicht bekommen, wie ein WWF-Sprecher jüngst sagte.
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