Berufungsprozess: Bub stürzt vor 14 Jahren in Baugrube
München (dpa/lby) - 14 Jahre nach dem Sturz in eine Baugrube hat am Montag vor dem Münchner Oberlandesgericht der Berufungsprozess eines jungen Mannes gegen eine Baufirma begonnen. Der 19 Jahre alte Kläger fordert von dem Unternehmen Schmerzensgeld, weil er als Fünfjähriger in die Baugrube in München gefallen war und durch seine schweren Kopfverletzungen bleibende Schäden erlitten hatte. Auf Klägerseite saß auch die Mutter des Mannes, die als seine gesetzliche Betreuerin eingesetzt ist.
Das Landgericht I hatte dem 19-Jährigen 2018 eine halbe Million Euro und eine monatliche Schmerzensgeldrente von 1500 Euro zugesprochen. Die Beklagten hatten gegen das Urteil aber Berufung eingelegt.
Im April 2006 war der Fünfjährige beim Spielen mit seiner Zwillingsschwester und einem Freund auf eine Baustelle auf dem Nachbargrundstück seiner Familie gelangt und dort in eine große Baugrube gefallen. Untersucht wird nun, ob die Baustelle zum Zeitpunkt des Unfalls durch einen lückenhaften und nicht standfesten Bauzaun mangelhaft gesichert gewesen sei. Dafür soll ein technisches Gutachten erstellt werden.
Zu Beginn des Berufungsprozesses sagte der 19-Jährige, der seit dem Unfall im Rollstuhl sitzt und auf intensive Betreuung angewiesen ist, er selbst könne sich nicht an den Unfallhergang erinnern.
Der inzwischen 21 Jahre alte Freund, der vor dem Unfall mit dem Verunglückten und seiner Schwester gespielt hatte, erinnerte sich an eine größere Lücke im Zaun zur Baustelle. Um beim Fangen nicht von der Schwester erwischt zu werden, hätten er und der 19-Jährige durch den Zaun aufs Nachbargrundstück wechseln wollen. "Wir sind einfach durchgestiegen", sagte der 21-Jährige. Dann sei sein Freund gefallen. Dass sie sich beim Spielen von der Baustelle fernhalten sollten, habe die Mutter der Zwillinge ihnen zuvor aber immer wieder gesagt.
Als Zeugen geladene Nachbarn und Vormieter des Grundstücks berichteten, sie hätten die Baustelle als schlecht abgesichert wahrgenommen. Eine mittlerweile 65 Jahre alte Nachbarin sprach von einer großen Mulde unter dem Bauzaun - auch hier hätte ein kleines Kind durchgepasst, sagte sie.
"Da hab ich gedacht, das kann ja wohl keine Absicherung sein." Schon Wochen vor dem Unfall habe sie sich über die nach ihrer Ansicht stümperhafte Abgrenzung der Baustelle geärgert. Immer wieder habe sie sich beschwert und Fotos von der Bausituation gemacht, die sie den Ermittlern dann nach dem Unfall vorgelegt habe.
Der Berufungsprozess findet unter besonderen Umständen statt: Weil der Grundstückseigentümer tot und die Baufirma insolvent ist, verantworten sich auf Beklagtenseite ein Vertreter des Gestorbenen und der Insolvenzverwalter der Baufirma. Der Prozess geht mit der Vernehmung weiterer Zeugen weiter. Einem Gerichtssprecher zufolge ist unklar, wann ein Urteil zu erwarten ist.
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