Berchtesgaden: Stopp für neue Zweitwohnungen

Heruntergelassene Rollläden, und das über viele Wochen im Jahr: Besitzer von Ferienwohnungen sind oft nicht da. Gerade Gemeinden in attraktiven Gegenden wollen den Wohnraum lieber für ihre Einheimischen. Berchtesgaden wagt einen neuen Schritt.
dpa |
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Berchtesgaden (dpa/lby) - Die Gemeinde Berchtesgaden will keine neuen Zweitwohnungen mehr zulassen. Der Wohnraum werde immer knapper und teurer, sagte Bürgermeister Franz Rasp (CSU) am Dienstag. Am Montagabend habe der Gemeinderat deshalb eine Satzung beschlossen, um die Zahl der Zweitwohnungen künftig zu beschränken. "Mit der Satzung wollen wir das weitere Entstehen von Zweitwohnungen eindämmen", sagte Rasp. Die Nutzung einer Wohnung als Zweitwohnung werde genehmigungspflichtig - und diese Genehmigung werde im Regelfall versagt. "Wir wollen nicht, dass die Wohnung an 350 Tagen im Jahr leer steht." Bestehende Zweitwohnungen hätten aber Bestandsschutz.

"Das ist ein komplett neuer Weg, um Wohnraum für die einheimische Bevölkerung zu erhalten und ihn betuchten Zuzüglern nicht zugänglich zu machen", ordnete Wilfried Schober, Sprecher des Bayerischen Gemeindetages, ein. "Es ist ein Problem, dass gerade in touristisch sehr begehrten und beliebten oberbayerischen Orten entlang der Alpenkette ein Verdrängungswettbewerb zu Lasten vor allem der jungen einheimischen Bevölkerung stattfindet, die sich teuren Wohnraum schlicht nicht mehr leisten kann - und gezwungen ist, wegzuziehen."

Schon lange müssen Besitzer von Zweitwohnungen in vielen Orten eine Extrasteuer bezahlen. Auch das sollte eine "lenkende Funktion" haben, sagte Schober. Berchtesgaden genügte das nun nicht mehr.

Rund sieben Prozent der Wohnungen in dem Kurort mit knapp 8000 Einwohnern sind laut Rasp bereits Zweitwohnungen. Das sei zwar für eine Tourismusgemeinde nicht besonders viel. Aber: "Die Anzahl der Zweitwohnungen, die wir haben, ist ausreichend", sagte Rasp. Der Bedarf an Wohnraum hingegen steige. Es gehe deshalb darum, den vorhandenen Wohnraum auch zum Wohnen zu nutzen. Wohnungen, die nur "für 14 Tage während der Ferien" genutzt würden - "das wollen wir künftig nicht zusätzlich haben". Die Satzung tritt laut Rasp demnächst mit der Veröffentlichung in Kraft.

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