Bei Ärger im Urlaub: So viel Geld gibt’s zurück!
Es soll die schönste Zeit des Jahres sein. Doch wenn alles schief geht, können Sie Ansprüche geltend machen.
NÜRNBERG Wenn die Kinder in Bayern am Freitag ihre Zeugnisse bekommen haben, gibt es für viele Familien kein Halten mehr: Sie starten in die Sommerferien. Schön soll der Urlaub werden, erholsam und entspannt. Doch was, wenn sich das vermeintliche Traumhotel als Baustelle entpuppt?
Pro Jahr verbuchen die Reiseveranstalter 800.000 Reklamationen, so der Deutsche Reise-Verband. Die Chancen, Geld erstattet zu bekommen, stehen gut. Das Landgericht Frankfurt erstellt regelmäßig die so genannte „Frankfurter Tabelle“, eine Liste zur Abschätzung von Reisepreisminderungen. Die Liste ist zwar weder für Gerichte noch für Reiseveranstalter verbindlich. Doch die Erfahrung zeigt, dass sich viele Juristen und Veranstalter danach richten.
Wenn Ihr Urlaub so richtig in die Hose geht, sollten Sie allerdings einige Schritte beachten, um Ihr Geld auch tatsächlich einfordern zu können. So sollten Sie festgestellte Mängel sofort melden – etwa beim Reiseleiter vor Ort. Nur so geben Sie dem Veranstalter die Möglichkeit, den Mangel zu beheben. Sollte der Reiseleiter nicht reagieren, wenden Sie sich direkt an den Veranstalter.
Um später auch belegen zu können, dass der Mangel tatsächlich bestand, dokumentieren Sie ihn. Egal ob Foto oder Video – was nicht der Reisebeschreibung aus dem Katalog entspricht, gilt es festzuhalten. Und: Erstellen Sie ein Mängelprotokoll und lassen es den Reiseleiter abzeichnen.
Nur einen Monat haben Sie nach Ihrer Rückkunft Zeit, Ihre Ansprüche geltend zu machen. Damit Sie die Fristen garantiert einhalten, schicken Sie Mängelliste und Beweise am besten per Einschreiben.
Doch nicht nur am Urlaubsort selbst – auch auf der Fahrt oder dem Flug dorthin kann es zu Ärgernissen kommen:
Wer mit dem Flugzeug in den Urlaub startet, hat bei Verspätungen und Ausfällen Anspruch auf pauschale Ausgleichszahlungen zwischen 125 und 600 Euro pro Person. Das ist in der EU-Fluggastrechteverordnung so festgehalten.
Auch bei Reisen mit der Bahn kann es zu Ärgernissen kommen – siehe das große Hitze-Chaos. Bei mehr als sechzig Minuten Verspätung muss die Bahn ein Viertel des Fahrpreises erstatten, bei mehr als 120 Minuten den halben Preis. Ab einer Stunde Wartezeit können Sie Ihr Ticket zurückgeben und auf die Fahrt verzichten.
Ähnliche Rechte wie Flug- oder Bahnreisende haben die Passagiere eines Schiffs. Allerdings treten diese neuen Vorschriften erst ab 2012 in Kraft. Ausgenommen sind Kreuzfahrten – sie gelten als Pendant zu Pauschalreisen. kes
Um wieviel Sie bei welchem Reisemangel den Preis mindern können, lesen Sie in der Print-Ausgabe der Abendzeitung vom 28. Juli 2010.
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