Behörde muss ortsgenau Auskunft zu Corona-Zahlen geben

Regensburg (dpa/lby) - Ein Landratsamt in der Oberpfalz muss Pressevertretern ortsgenau Auskunft über die Zahl positiver Corona-Tests geben. Das hat das Verwaltungsgericht Regensburg auf Antrag der Verlagsgruppe Hof, Coburg, Suhl, Bayreuth (HCSB) angeordnet.
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Eine Statue der Justitia. Foto: Arne Dedert/dpa/Archivbild
dpa Eine Statue der Justitia. Foto: Arne Dedert/dpa/Archivbild

Regensburg (dpa/lby) - Ein Landratsamt in der Oberpfalz muss Pressevertretern ortsgenau Auskunft über die Zahl positiver Corona-Tests geben. Das hat das Verwaltungsgericht Regensburg auf Antrag der Verlagsgruppe Hof, Coburg, Suhl, Bayreuth (HCSB) angeordnet.

Zuvor habe sich das Landratsamt Tirschenreuth mit Verweis auf den Datenschutz geweigert, der Redaktion der "Frankenpost" die Zahlen auf Städte und Gemeinden heruntergebrochen zu nennen, teilte der Gesamt-Chefredakteur der HCSB, Marcel Auermann, am Freitag mit. Er werte die Entscheidung als einen "Sieg der Pressefreiheit". Die Bürger hätten ein Recht auf umfassende Information.

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