Behandlungsfehler: So wird in Bayern gepfuscht!

Kein Antibiotika, ein peinlicher Schreibfehler und eine sinnlose Amputation: Die AZ zeigt drei schlimme Fälle von Ärztepfusch in Bayern.
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Immer wieder rücken Behandlungsfehler und ihre Folgen in den Fokus der Gesellschaft.
dpa Immer wieder rücken Behandlungsfehler und ihre Folgen in den Fokus der Gesellschaft.

München - Auch an bayerischen Kliniken ist es in der Vergangenheit zu Fällen gekommen, bei denen Patienten das Krankenhaus kränker verließen, als sie es betreten hatten – und dann klagten.

Drei Beispiele aus der Vergangenheit, von denen die AZ berichtet hatte:

 

1. Ärzte geben Kind kein Antibiotika

 

Eine Familie aus Nürnberg hat alles verloren: Ihr kleiner Sohn Constantin ist behindert, finanziell ist die Familie ruiniert – wegen eines Behandlungsfehlers, sagen sie. Constantin hatte sich 2004 einen relativ harmlosen bakteriellen Infekt eingefangen. Die Eltern brachten ihn in die Cnopf’sche Kinderklinik in Nürnberg. Dort haben Ärzte ihm lange kein Antibiotikum gegeben – so lange, dass er an einer schweren Blutvergiftung fast gestorben wäre.

Er hat deshalb eine Aufmerksamkeitsschwäche, ist schwerhörig, und lebt mit einer künstlichen Herzklappe. Der jahrelang andauernde Rechtsstreit und Constantins Versorgung haben die Eltern ihr ganzes Vermögen gekostet.

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2. Durch einen Schreibfehler in den Rollstuhl

 

Paralympics-Goldmedaillen-Gewinnerin Birgit Kober sitzt wegen eines Fehlers im Rollstuhl: Sie war wegen Epilepsie im Uniklinikum rechts der Isar behandelt worden. Wegen des Schreibfehlers einer Krankenschwester bekam sie von verordneten Epilepsiemedikament Phenytoin die dreifache Höchstmenge.

 

3. Fälschlicherweise Unterschenkel amputiert

 

Dem Außendienstler Dieter M. (60) wird 2006 aufgrund einer arteriellen Verschlusskrankheit der Unterschenkel amputiert – obwohl die Maßnahme seiner Meinung nach völlig unnötig gewesen wäre. Der Viechtacher zieht vors Gericht. Er wirft dem Krankenhaus vor, er sei nicht ordnungsgemäß und vollständig über die Risiken der Operationen aufgeklärt worden.

Ein Experte bestätigt: Es handelt sich um einen ärztlichen Kunstfehler. Denn Dieter M. hätte nach Einschätzung des Sachverständigen noch Jahre mit dem Unterschenkel weiterleben können. Momentan steht ein Vergleich zwischen dem Krankenhaus und M. im Raum – das Landgericht schlägt 400 000 Euro Schadenersatz vor.

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