Staugefahr zu Beginn der Osterferien: Wo Sie mehr Zeit einplanen müssen
Mit dem Beginn der Osterferien am 30. März wächst vor allem am ersten Ferienwochenende (Freitag, 27. März) die Staugefahr auf Bayerns Autobahnen. Der ADAC Südbayern warnt vor einer Reisewelle, die vor allem in Richtung Süden auf vielen Abschnitten Staus und Behinderungen auslösen wird.
Auch die Kar- und Ostertage sind beliebte Reisetage und so sollten sich Urlauber bereits ab Gründonnerstag (2. April) auf ein erhöhtes Verkehrsaufkommen einstellen.
Ferien in vielen Bundesländern: Auf Bayerns Autobahnen wird es voll werden
Die Situationen auf den bayerischen Autobahnen in Richtung Süden wird dadurch noch verschärft, dass zum bayerischen Ferienstart auch in zahlreichen anderen Bundesländern (außer Hamburg, Sachsen, dem Saarland und Thüringen) Osterferien sind. Dies gilt auch für Österreich, Italien und Teilen Frankreichs.
Vor allem auf den bekannten Routen in die südlichen Urlaubsländer ist die Staugefahr besonders groß. "Urlauber, die nach Süden wollen, müssen sich auch dieses Jahr auf Staus und zähfließenden Verkehr einstellen", so Alexander Kreipl, Verkehrsexperte des ADAC Südbayern. "In Bayern dürfte es sich vor allem rund um München sowie auf den Autobahnen Richtung Österreich, Italien und die Schweiz stauen. Auch auf dem Fernpass wird sich der verstärkte Reiseverkehr in die Urlaubsgebiete bemerkbar machen", so Kreipl weiter.
Die wichtigsten Stau-Strecken in Südbayern:
- A7 Ulm – Füssen/Reutte
- A8 München – Salzburg
- A93 Inntaldreieck – Kufstein
- A95/B2 München – Garmisch-Partenkirchen/Mittenwald
- A99 Ostumfahrung München

Aber nicht nur hohes Verkehrsaufkommen, auch andere Faktoren können längere Staus verursachen. So können sich an den Grenzübergängen nach Österreich lange Rückstaus bilden. Je nach Reisetag können auch Blockabfertigungen die Fahrt erheblich verzögern. Zudem ist aufgrund der Ferien auch in den Nachbarländern mit mehr Verkehr auf den Autobahnen zu rechnen. Auch Baumaßnahmen, wie z. B. die Baustelle an der Luegbrücke auf der Brennerautobahn A 13, können sich negativ auf den Verkehr auswirken.
Bußgelder drohen: In bestimmten Teilen gilt noch Winterausrüstungspflicht
Da Ostern in diesem Jahr auf einen sehr frühen Termin fällt, kann es in Österreich, Italien und der Schweiz bereits in mittleren Lagen zu winterlichen Straßenverhältnissen kommen. Hier sind Winterreifen Pflicht. In Österreich gilt die Winterreifenpflicht bei winterlichen Straßenverhältnissen beispielsweise bis 15. April. Missachtung kann ein Bußgeld bis zu 5000 Euro nach sich ziehen.
Auch in der Provinz Südtirol ist bei winterlichen Straßen Winterausrüstung verpflichtend. Auf der Brennerautobahn A 22 sowie auf dem Gebiet der Stadtgemeinde Bozen gilt vom 15. November bis zum 15. April sogar eine allgemeine, witterungsunabhängige Winterausrüstungs-Pflicht.

