Befangenheitsanträge des AfD-Politikers Halemba abgewiesen

Vor zwei Tagen hatte Daniel Halemba noch erklärt, seine Befangenheitsanträge gegen einen Würzburger Jugendrichter seien erfolgreich gewesen. Das Gericht teilt nun das Gegenteil mit.
dpa |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Das Amtsgericht Würzburg hat einen Befangenheitsantrag des AfD-Politikers Daniel Halemba abgelehnt (Archivbild).
Das Amtsgericht Würzburg hat einen Befangenheitsantrag des AfD-Politikers Daniel Halemba abgelehnt (Archivbild). © Peter Kneffel/dpa
Carbonatix Pre-Player Loader

Audio von Carbonatix

Würzburg

Das Amtsgericht Würzburg hat einen Befangenheitsantrag des unter Anklage stehenden AfD-Politikers Daniel Halemba gegen den Vorsitzenden Richter des Jugendschöffengerichtes abgelehnt. Das gab das Gericht bekannt. Der Beschluss sei von der nach der Geschäftsordnung zuständigen Vertreterin erlassen worden. Es sei kein Grund ersichtlich, der ein Misstrauen gegen den Richter rechtfertige, hieß es zur Begründung. 

Zwei Tage zuvor hatte Halemba noch selbst erklärt, seinen Anträgen sei stattgegeben worden. Der 24 Jahre alte bayerische AfD-Landtagsabgeordnete wertete unter anderem dies als einen Etappensieg in seiner Verteidigung gegen mehrere Vorwürfe. 

Vorwurf der Volksverhetzung

Halemba muss sich von Januar an vor dem Jugendschöffengericht unter anderem wegen Volksverhetzung verantworten. Das Gericht hat die Anklage der Staatsanwaltschaft in vier von fünf Punkten zugelassen. Halemba war zum Zeitpunkt einzelner Taten erst 20 Jahre alt, weshalb das Jugendstrafrecht angewendet wird. 

Der Vorwurf der Volksverhetzung gründet sich darauf, dass bei einer Geburtstagsfeier des AfD-Politikers das Lied "Wacht an der Spree" der als kriminelle Vereinigung eingestuften Band "Landser" abgespielt worden sein soll. Halemba macht geltend, er sei bei zur fraglichen Zeit gar nicht auf der Party gewesen. 

Geldwäsche, Nötigung, Sachbeschädigung

Daneben erhebt die Staatsanwaltschaft Vorwürfe wegen des Verdachts auf Nötigung, Sachbeschädigung und Geldwäsche. Unter anderem soll Halemba einen Anwalt bedrängt und dessen Kanzleitür beschädigt haben. Zudem soll er aus Betrügereien Dritter stammendes Geld auf ein Konto im Baltikum überwiesen und dort in Kryptowährung umgewandelt haben. 

Ein Anklagepunkt zum Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen wurde vom Gericht nicht zugelassen. Halemba soll in seinem Zimmer im Haus einer Würzburger Studentenverbindung einen von Heinrich Himmler aus dem Jahr 1939 stammenden SS-Befehl zur Schau gestellt haben. Weil er den SS-Befehl nicht öffentlich gezeigt habe, liege keine Strafbarkeit vor, so das Amtsgericht.

Hinweis: Diese Meldung ist Teil eines automatisierten Angebots der nach strengen journalistischen Regeln arbeitenden Deutschen Presse-Agentur (dpa). Sie wird von der AZ-Onlineredaktion nicht bearbeitet oder geprüft. Fragen und Hinweise bitte an feedback@az-muenchen.de

  • Themen:
Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
Teilen
lädt ... nicht eingeloggt
 
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.