Beerdigung darf jetzt doch verlost werden

Prozess um bizarre Werbe-Aktion eines Radiosenders – der Richter fand nichts auszusetzen
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Das Aschaffenburger "Radio Galaxy" darf weiter eine Bestattung verlosen. (Symbolfoto)
dpa Das Aschaffenburger "Radio Galaxy" darf weiter eine Bestattung verlosen. (Symbolfoto)

ASCHAFFENBURG Der Aschaffenburger Privatsender „Radio Galaxy“ hat mit einer Werbekampagne für das Gewinnspiel „Gewinne Deine eigene Beerdigung“ nicht gegen ein Gesetz verstoßen! Das hat das Landgericht Aschaffenburg am Donnerstag klargestellt.

Die wie eine Todesanzeige aufgemachte Werbung war am 23. Januar in einer Zeitung erschienen und hatte auf das makabre Spiel hingewiesen. Dabei waren die Hörer dazu aufgerufen, dem Sender ihre womöglich „letzten Worte“ mitzuteilen. Der- oder Diejenige mit der „coolsten Antwort“ sollte eine Sterbeversicherung im Wert von 3000 Euro bekommen.

Der Bundesverband Deutscher Bestatter aus Düsseldorf hatte daraufhin bei Gericht beantragt, dem Sender und einem örtlichen Bestatter, der als Sponsor auftrat, die Werbeanzeige zu untersagen. Wie die Kammer gestern mitteilte, kann solch eine Werbekampagne nicht einfach wegen Verstoßes gegen den guten Geschmack verboten werden. Und auch nicht, weil sie gegen das sittliche Empfinden von Teilen der Bevölkerung verstoße. Die Werbung sei demnach nicht unlauter gewesen und habe auch nicht die Menschenwürde verletzt. Vielmehr stelle die Anzeige des Radiosenders und des Bestatters eine geschäftliche Handlung dar, die die Interessen von Mitbewerbern und Verbrauchern nicht spürbar beeinträchtigt.

Ob das Gewinnspiel selbst rechtens war, hatte das Gericht nicht zu entscheiden.

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