Bayerns Justizminister will härtere Strafen für Deepfakes

Wenn das eigene Gesicht mit Hilfe von KI in pornografische Fotos oder Videos eingebaut wird, kann das die Opfer bis in den Kern erschüttern. Wie der bayerische Justizminister dagegen vorgehen will.
dpa |
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Wenn das eigene Gesicht auf einmal in einer pornografischen Szene auftaucht, trifft das viele Betroffene bis ins Mark. (Symbolbild)
Wenn das eigene Gesicht auf einmal in einer pornografischen Szene auftaucht, trifft das viele Betroffene bis ins Mark. (Symbolbild) © Marcus Brandt/dpa
München

Bayerns Justizminister Georg Eisenreich (CSU) fordert für sexualisierte Deepfakes einen Strafrahmen von bis zu fünf Jahren Haft. "Sie verfügen über ein ähnlich hohes Schadenspotential wie eine Körperverletzung", betonte Eisenreich in München. Bei Deepfakes wird etwa das Gesicht der Opfer mit Hilfe künstlicher Intelligenz in ein Foto oder Video – beispielsweise eine Porno-Sequenz – eingefügt oder die Stimme künstlich nachgeahmt. Dadurch wirkt es auf den Betrachter so, als würden die Betroffenen Dinge tun oder sagen, die in Wahrheit nie passiert sind.

"Deepfakes werden zum Mobben, in Rachepornos oder in betrügerischer Absicht eingesetzt" erläuterte Eisenreich. Sie würden vor allem genutzt, um Frauen und Mädchen bloßzustellen und zu erniedrigen.

Schock, Scham, Selbstzweifel und Schuldgefühle durchlebte auch Schauspielerin Teresa Rizos ("Neue Geschichten vom Pumuckl", "Dr. Nice"), als sie zufällig bei einer Internetsuche ihr Gesicht auf einem nackten Frauenkörper in einer pornografischen Pose entdeckte. Die 39-Jährige hofft, dass derartige Manipulationen bald strafbar sind. "Das ist einfach ein Missbrauch, und der ist in der physischen Welt nicht erlaubt und der sollte in der digitalen Welt genauso wenig erlaubt sein."

Derzeit liegt ein erster Entwurf für ein Gesetz vor, das unter anderem das Erstellen und Verbreiten sexualisierter Deepfakes unter Strafe stellen soll. Auch sollen Betroffene Accounts sperren lassen können. Eisenreich geht der vorgesehenen Strafrahmen von bis zu zwei Jahren aber nicht weit genug – für schwerwiegende Fälle hält er fünf Jahre für angemessen. Zudem fehle eine Regelung zum Identitätsmissbrauch. Dabei schlüpfen Kriminelle im Internet in die Identität einer anderen Person, um den Ruf ihrer Opfer zu ruinieren oder sich unrechtmäßig zu bereichern.

Hinweis: Diese Meldung ist Teil eines automatisierten Angebots der nach strengen journalistischen Regeln arbeitenden Deutschen Presse-Agentur (dpa). Sie wird von der AZ-Onlineredaktion nicht bearbeitet oder geprüft. Fragen und Hinweise bitte an feedback@az-muenchen.de

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