Bayerns bestialischstes Verbrechen
Traunstein - „Dieser Fall war selbst für hartgesottene Juristen an Grausamkeit und Brutalität nicht zu übertreffen“, sagt der Münchner Rechtsanwalt Alexander Stevens. Das Martyrium, das seine Mandantin durchlitt, ist unvorstellbar.
Vorsicht: Die folgenden Absätze sind nur schwer zu ertragen.
Ein 53-jähriger Arbeitsloser buchte im Herbst 2013 eine Hausfrau, die als Gelegenheitsprostituierte arbeitete, für Liebesdienste.
Unmittelbar nach ihrer Ankunft schubste er die 58-Jährige aufs Bett, fesselte und knebelte sie. Dabei sagte er mehrmals: "Jetzt bist du fällig."
Er vergewaltigte sein Opfer mit einer Fernbedienung, einem Schneebesen und einem 23 Zentimeter langen Messer, schnitt ihr die Schamlippen und eine Brustwarze ab, und eine Brust fast komplett.
Der Täter versuchte, ihr die Klitoris aufzuschneiden und deutete immer wieder an, ihr die Augen auszustechen.
Nach eineinhalb Stunden nahm der Mann das Geld aus dem Portemonnaie der stark blutenden Frau, befahl ihr, sich zu waschen, brachte sie danach zu ihrem Auto und drohte: „Du machst keinen Muckser! Ich weiß, wo du wohnst!“
Das Urteil des Landgerichts: elf Jahre Gefängnis und Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus.
Warum keine Sicherungsverwahrung?
Der vorbestrafte Mann hatte schon vor 20 Jahren einer Nachbarin mit Handschellen und Messern aufgelauert. Damals war er jedoch wegen eines Vollrausches nur zu zwei Jahren Haft verurteilt worden, erläutert Rechtsanwalt Stevens. Für eine Sicherungsverwahrung hätten es drei Jahre sein müssen.
"Dem Gericht blieb also nicht anders übrig als bis an die Grenze der gesetzlich möglichen Strafe zu gehen."
Die verstümmelte Frau hat mehrere Operationen mit künstlichem Koma hinter sich, muss Medikamente nehmen und ist in einer Trauma-Therapie.
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