Bayern wird eventuell Gerichtssäle nach NS-Opfern benennen
"Eine der Möglichkeiten, die derzeit erörtert wird, ist die Umbenennung von Sitzungssälen", erläuterte er. Aufgrund der laufenden Planungen könnten aber noch keine Details bekannt gegeben werden. Zunächst hatte die "Bild"-Zeitung über die geplante Umbenennung der Gerichtssäle berichtet.
Nur wenige Wochen nach der Machtergreifung des NS-Regimes, am 7. April 1933, war der sogenannte Arierparagraph in Kraft getreten. Das "Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums" zielte auf die Entlassung von Gegnern des NS-Regimes. Beamte und Angestellte jüdischen Glaubens verloren im öffentlichen Dienst dadurch ihre Arbeit.
Das bayerische Justizministerium will zum 90. Jahrestag des Gesetzes an diesem Freitag eine Mitteilung zu dem Thema veröffentlichen. Außerdem will das Ministerium am 19. April im Münchner Justizpalast eine neue Ausstellung zum Gedenken an die beiden vor 80 Jahren stattgefundenen Prozesse des Volksgerichtshofs gegen die Mitglieder der Widerstandsgruppe Weiße Rose eröffnen. In der Ausstellung werde auch dargestellt, "wie das NS-Regime den Rechtsstaat bewusst ausgehöhlt und die NS-Justiz zur Vernichtung politischer Gegner eingesetzt hat", sagte Eckel.
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