Bayern spart bei Bischofsgehältern

Die Staatsregierung spart künftig bei den Bischofsgehältern. Alle fünf Landtagsfraktionen stimmten für eine grundlegende Reform der „Bischofsbesoldung“.
München – Der Staat wird damit die Gehälter der katholischen Bischöfe nicht mehr direkt an die Kirchenmänner überweisen – stattdessen erhält die Kirche nur noch Pauschalbeträge. Sie übernimmt nun selbst einen „erheblichen Teil der Versorgungslasten“, wie es im Gesetzentwurf heißt. Die Landtagsfraktionen verabschiedeten das Gesetz ohne Aussprache.
Den Gesetzentwurf hatte die Staatsregierung eingebracht. Die Staatsregierung erhofft sich Millioneneinsparungen: Bei einer fiktiven Berechnung für das Jahr 2011 hätten sich die staatlichen Ausgaben um mehr als 1,9 Millionen Euro vermindert, heißt es in der Begründung des Gesetzes.
Die bisherige Bezahlung der Bischofsgehälter durch den Staat geht auf das erste Konkordat Bayerns mit dem Vatikan aus dem Jahr 1817 zurück. Damals hatte sich das Königreich Bayern verpflichtet, die Gehälter der Erzbischöfe, Bischöfe, Dignitäre, Kanoniker und Domvikare in den bayerischen Diözesen zu zahlen. Das Abkommen war damals in Teilen eine Wiedergutmachung für die Enteignung des Großteils der Klöster und kirchlichen Besitzungen.