Bayern: Bizarrer Rechtsstreit um Kuhglocken
Erlkam - Es sind mehr Medienvertreter bei der Beweisaufnahme vor Ort als Prozessbeteiligte. Klar, denn dieser Fall fand weit über Bayerns Grenzen hinaus Beachtung. Zu aberwitzig ist der Streitgegenstand. Ein Ehepaar, das sich 2011 in den Weiler Erlkam einkaufte, fühlt sich von den Glocken der Kühe auf einer angrenzenden Weide gestört und will ein Ende des Gebimmels erreichen.
Deshalb will der 5. Zivilsenat des Oberlandesgerichts (OLG) ganz genau hinhören, ob die Klage gegen Milchbäuerin Regina Killer berechtigt ist. Noch liegen Sabine, Sandra, Melissa, Annika und Sabrina friedlich wiederkäuend auf der Weide. Nichts stört die Ruhe, kein Gebimmel, nur von weitem eine Motorsäge.
Extra für den Gerichtstermin hatte Killer die Wiese nicht gemäht, damit die Kühe, alle trächtig, etwas zu grasen haben, wenn das hohe Gericht erscheint. Die beglockten Tiere weiden mit gut 20 Metern Abstand vom Nachbarn. Das nämlich sieht ein 2015 mit der Bäuerin geschlossener Vergleich vor, an den sich Killer seitdem hält. Den Eheleuten war es aber weiterhin zu laut – sie klagten unverdrossen weiter, durch alle Instanzen.
Richter beim Ortstermin auf der Weide
Das finale Urteil soll jetzt das OLG mit dem Augen- und Ohrenscheintermin auf der Terrasse liefern. Von dort wandert das Gericht durchs hohe Gras zu den Kühen. Die erheben sich erst, als Killer auf richterliches Geheiß die Rinder in Bewegung versetzt, damit etwas Geläut an die Ohren der Justiz dringt.
Sie soll auch noch den angeblich starken Geruch der Gülle und die störenden Insekten aktenkundig machen. Den Wertverlust dadurch bezifferten die Eheleute auf 100.000 Euro. Deshalb komme für sie ausziehen und verkaufen nicht in Frage.

Tagsüber dürfen laut Gericht durchschnittlich 65 Dezibel beim Gebimmel erreicht werden, mit kurzzeitigen Spitzen von 30 Dezibel darüber. Kuhglocken würden nun mal hierhergehören, schließlich sei man hier in einem "Bergbauerngebiet", argumentiert Killer. Wenn die "Kühe ausbrechen, ist es mindestens genauso schlimm wie auf der Alm. Wir haben hier Straßen und den Teufelsgraben."
Der Anwalt der klagenden Eheleute, Peter Hartherz, musste nach dem Termin einräumen, dass "die Kühe alle trächtig sind. Die haben natürlich die Ruhe – und haben sich so gut wie gar nicht bewegt". Der Augenschein sei deshalb "aus unserer Sicht mehr oder weniger nutzlos verlaufen", stellte der Vorsitzende Richter Nikolaus Stackmann ärgerlich fest. Zu verantworten habe dies die Bäuerin, die trächtige Mutterkühe anstelle von Jungvieh auf die Weide gestellt habe.
Kuhglocken-Klage hat wohl kein Erfolg
Zugleich stellte der Richter der klagenden Ehefrau wenig Chancen auf Erfolg in Aussicht. Selbst bei einem Abstand von drei, vier Metern zu einer Kuh habe der gemessene Lärmpegel "nur ein bisschen über 60 Dezibel" gelegen, und damit knapp unter dem Richtwert von 65 Dezibel.
Es müsse beiden Seiten klar sein: "Es gibt Gründe, sich zu vergleichen." Und das taten die beiden Parteien dann auch: Höchstens drei Kühe dürfen demnach Glocken tragen, deren Durchmesser darf maximal zwölf Zentimeter betragen. Zudem dürfen die beglockten Tiere wie seit 2015 ohnehin nur in dem bestimmten Teil der Weide grasen.
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