Bayerische Richter: Promillegrenze gilt auch für E-Scooter

Bayerns höchste Richter haben sogenannte Elektroscooter als Kraftfahrzeuge eingestuft, für deren Fahrer dieselben Promillegrenzen wie für Autofahrer gelten. Bei dem bereits im Juli erlassenen Beschluss des Bayerischen Obersten Landesgerichts handle es sich um die erste höchstrichterliche Entscheidung in dieser Frage, sagte Gerichtssprecher Florian Gliwitzky am Mittwoch.
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E-Scooter sind zu sehen. Foto: Christophe Gateau/dpa/Symbolbild
dpa E-Scooter sind zu sehen. Foto: Christophe Gateau/dpa/Symbolbild

München - Bayerns höchste Richter haben sogenannte Elektroscooter als Kraftfahrzeuge eingestuft, für deren Fahrer dieselben Promillegrenzen wie für Autofahrer gelten. Bei dem bereits im Juli erlassenen Beschluss des Bayerischen Obersten Landesgerichts handle es sich um die erste höchstrichterliche Entscheidung in dieser Frage, sagte Gerichtssprecher Florian Gliwitzky am Mittwoch. Demnach gilt ein Nutzer der Fahrzeuge mit mehr als 1,1 Promille im Blut als absolut fahruntauglich.

Über die Entscheidung hatte zuerst die "Süddeutsche Zeitung" berichtet. Demnach war ein 31-Jähriger aus dem Kreis Kleve in Nordrhein-Westfalen nach einem Oktoberfestbesuch 2019 mit 1,35 Promille auf einem E-Tretroller von der Polizei angehalten worden. Nachdem das Münchner Amtsgericht ihn zu einer Geldstrafe von 2200 Euro, einem Fahrverbot und einem siebenmonatigen Führerscheinentzug verurteilt hatte, legte er Revision beim Obersten Landesgericht ein.

Die Richter verwarfen den Einspruch mit Blick auf die im vergangenen Sommer erlassene Verordnung über Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr. Dieser zufolge sind auch E-Tretroller - auch Elektroscooter genannt - als Fahrzeuge anzusehen. Die Entscheidung ist rechtskräftig.

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